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Ostschweiz
Beim Verkauf eines Grundstückes oder einer Immobilie fällt auf den Gewinn eine Steuer an – die Unterschiede sind zwischen den Gemeinden und je nach Haltedauer sehr gross, wie Comparis aufzeigt. Im Thurgau bezahlt man nach 5 Jahren bis zu 40 Prozent Steuern. Der Kanton St.Gallen ist langfristig am teuersten.
(dpo) Der Online-Vergleichsdienst Comparis hat die Grundstückgewinnsteuer der Kantonshauptorte verglichen. Je nach Gemeinde und Haltedauer können sie zwischen 0 Prozent und 40 Prozent schwanken, heisst es in einer Mitteilung vom Dienstag. Beispielsweise greife bei einem Immobilienverkauf in Frauenfeld nach fünf Jahren mit einem Gewinn von 300'000 Franken der Kanton Thurgau mit einem Satz von 40 Prozent zu. In der Stadt Zug gilt hingegen ein Satz von 10 Prozent auf den Verkaufsgewinn, unabhängig von der Besitzdauer der Immobilie.
Auch bei einer langen Haltedauer gibt es grosse Unterschiede zwischen den Kantonen, so Comparis. In den Berechnungen des Vergleichsdienstes erheben die Kantone St.Gallen und Basel-Land mit 26,4 beziehungsweise 25 Prozent die höchsten Grundstückgewinnsteuern. Im Wallis liegt der Satz dafür unter 5 Prozent und in Genf fällt nach zwanzig Jahren gar keine Grundstücksgewinnsteuer mehr an.
Im kurzfristigen Bereich sei der Kampf gegen Immobilienspekulation mit hohen Gewinnsteuern nachvollziehbar, schreibt Comparis. Hohe Grundstückgewinnsteuern bei langjährigen Eigenheimbesitzern hätten hingegen den Beigeschmack von Diskriminierung. Wer an der Börse Aktien mit Gewinn verkauft, zahle schliesslich auch keine Gewinnsteuer, argumentiert ein Gebührenexperte des Vergleichsdienstes.