Mit Sonderprüfungen reagiert die Leitung der Universität St.Gallen auf die Untersuchung der kantonalen Finanzkontrolle, die bei mehreren Instituten Mängel bei den Spesen- und Honorarabrechnungen feststellte. Details der geheimen Untersuchung hatte unsere Zeitung Mitte Februar publik gemacht.
Spesenregelungen wurden grosszügig zu den eigenen Gunsten ausgelegt, beim Visieren der Abrechnungen wurde ebenso grosszügig darüber hinweggesehen. Die Mängelliste der kantonalen Finanzkontrolle ist lang – und dies, nachdem bei früheren Prüfungen
keine besonderen Vorkommnisse festgestellt worden waren. So heisst es wenigstens. Überprüfen lässt sich das nicht. Diese Berichte der Finanzkontrolle liegen nicht offen.
Gestern hat die Universitätsleitung zu einem Befreiungsschlag angesetzt. Nicht ganz freiwillig. Seit das haarsträubende Spesengebaren publik wurde, ist der Druck auf die HSG nochmals gestiegen. Nun soll geprüft werden, was sich bislang unter dem Radar bewegte. Es wird geregelt, was bislang anscheinend nicht oder nur rudimentär geregelt war. Es werden Präventionsmassnahmen getroffen, Anordnungen erlassen, eine externe Whistleblower-Stelle geschaffen. Ob diese Neuerungen auch ohne öffentlichen Druck so zügig umgesetzt worden wären, darf bezweifelt werden. Mit dem Massnahmenplan allein lässt sich das verlorene Vertrauen aber nicht zurückgewinnen. Auch nicht mit der erstmaligen Aufschaltung eines solchen Dokuments auf der Homepage der Universität. Glaubwürdig werden die Bemühungen erst, wenn bei weiteren Ereignissen die Unileitung auch ohne öffentlichen Druck aktiv wird.