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Ostschweiz
Heute kann die St.Galler Bevölkerung bei den Löhnen der Gemeindepräsidenten nicht mitreden. Damit soll nun Schluss sein. Ein überparteiliches Komitee fordert Mitbestimmung – und hat dafür erfolgreich Unterschriften gesammelt.
«Weshalb vertrauen wir den Bürgerinnen und Bürger dieses Kantons nicht, wenn es um den Lohn der Gemeindepräsidenten geht?» Sascha Schmid stört das. Der Präsident der Jungen SVP St.Gallen belässt es nicht bei der Kritik. Er ist aktiv geworden – mit dem Initiativkomitee «Behördenlöhne vors Volk», dem er vorsteht. Für den Werdenberger Kantonsrat ist klar:
«Bürger und Steuerzahler einer Gemeinde müssen auf den Lohn des Gemeindepräsidenten Einfluss nehmen können.»
Schliesslich berappten sie diesen. Da sei es nicht mehr als recht, dass sie ein Wörtchen mitreden könnten. «Die Löhne der Behördenmitglieder sollen deshalb referendumsfähig werden», so Schmid. Heute schliesst das kantonale Gemeindegesetz aus, dass die Bevölkerung am Lohn ihres Gemeindepräsidenten herumschraubt.
Schmid wehrt sich gegen den Vorwurf, es gehe dem Komitee nur darum, die Löhne gewählter Behördenmitglieder zu diktieren oder diese nach unliebsamen Entscheiden mit einer Lohnkürzung abzustrafen. Es gehe schlicht «um mehr Mitbestimmung und mehr Transparenz», so Schmid. «Es herrscht künftig mehr Klarheit über die Behördenlöhne. Es gibt in den Gemeindebudgets keine Dunkelkammern mehr.»
Der Jungpartei-Präsident hatte zunächst versucht, sein Ziel mit einem Vorstoss im Kantonsparlament zu erreichen. Er hatte dort aber einen Niederlage eingefahren. Die Kritiker hatten moniert, das Ansinnen sei überflüssig, die Bevölkerung könne bereits heute bei der Lohnfrage mitwirken – alljährlich an der Gemeindeversammlung, wenn es um die Genehmigung des Budgets gehe.
Schmid hält dagegen. Es gehe dabei jeweils um den gesamten Besoldungskredit – «nicht aber um die Höhe der einzelnen Löhne der Gemeindebehörde». Künftig, so die Forderung der Initiative, sollen die Löhne einzeln im Budget aufgeführt werden und nicht als pauschale Lohnsumme. Die Initianten haben dabei die Löhne der Gemeindepräsidenten und Gemeinderäte, der Stadtpräsidenten und Stadträte, der Schulpräsidenten und Schulräte sowie der Mitglieder der Gemeindeparlamente im Visier; die Löhne des Verwaltungspersonals sind von der Initiative nicht betroffen.
«Gute Arbeit wurde schon immer belohnt. Das wird auch so bleiben», sagt Schmid. Er wisse daher nicht, wovor die Gemeindepräsidenten Angst hätten. Es sei doch vielmehr so, dass die «Legitimität ihrer Besoldung» durch die Initiative gestärkt werde. In der Privatwirtschaft sei im übrigen das Prinzip der Mitbestimmung mit der «Initiative Minder» bereits verankert; Aktionäre könnten heute bei den Löhnen ihrer Verwaltungsräte und CEOs mitreden.
Die Präsidentinnen und Präsidenten der St.Galler Gemeinden hatten erstmals im Februar 2017 ihre Löhne samt Spesen offengelegt. Durch diese von den Medien erzwungene Offenlegung sei eine «Neidkultur» gegenüber den Behörden gefördert worden, war mehrfach in der Parlamentsdebatte zu hören gewesen. Der Werdenberger hält nichts davon. Auch nicht vom Vorwurf, die Initiative würde diesen Neid zusätzlich befeuern. «Wir sagen nicht, wann der Lohn eines Gemeindepräsidenten zu hoch oder zu niedrig ist», sagt Schmid. «Wenn die Bevölkerung aber findet, der Lohn stimme nicht, soll sie künftig eingreifen können.» Er dementiert nicht, dass damit ein neues «Kontrollmittel» geschaffen werde. Heute gäben sich die Behörden ihre Löhne selber. «Überlegen Sie einmal: Wenn Sie Ihren Lohn selber festlegen könnten, wäre er möglicherweise höher als heute», so Schmid. Mit der Initiative falle ein «Lohnmissbrauchspotenzial» weg.
In Wil und Thal hat es bereits früher Anläufe gegeben, die Behördenlöhne zu deckeln. «Für vernünftige Stadtratslöhne: 210000 Franken sind genug», hatte die Initiative in Wil geheissen; «180000 Franken sind genug», hatte das Anliegen in Thal gelautet. Treibende Kräfte waren beiderorts Mitglieder der SVP gewesen. In beiden Gemeinden war ihr Ansinnen für unzulässig erklärt worden – mit Verweis auf das kantonale Gemeindegesetz und jenen Passus, den die Initianten nun im Fokus haben.
Seit 2014 gilt im Kanton St. Gallen für die Verwaltung das Öffentlichkeitsprinzip. Dass sich einzelne Organe mit dem Gesetz immer noch schwer tun, zeigte eine Umfrage Anfang 2017: Die Medienvereinigung Öffentlichkeitsgesetz St. Gallen, ein Zusammenschluss sämtlicher in der Region tätigen Medien, bat die Gemeinden im Kanton, Löhne, Spesenregelungen und Arbeitspensen ihrer Präsidenten offenzulegen. 72 der 77 Gemeinden teilten die entsprechenden Zahlen mit. Fünf Gemeinden weigerten sich und verstiessen damit gegen die gesetzlichen Vorschriften. Dazu gehörten die vier Rheintaler Gemeinden Au, Balgach, St. Margrethen und Widnau sowie Eggersriet. Die Rheintaler Gemeinden erklärten, dass sie die Löhne erst an den Bürgerversammlungen offenlegen wollen. Der Gemeindepräsident von Eggersriet, Roger Hochreutener, weigerte sich grundsätzlich, seinen Lohn in den Medien zu publizieren. Er war der Ansicht, das Öffentlichkeitsgesetz gehe in dieser Hinsicht zu weit. Gegenüber den eigenen Bürgerinnen und Bürgern wolle er den Lohn aber selbstverständlich offenlegen. Die Übersicht über die Löhne der Gemeindepräsidenten zeigte grundsätzlich ein ausgewogenes Bild ohne grosse Ausreisser nach oben oder unten. Den höchsten Lohn erhielt der Präsident der grössten St. Galler Gemeinde: Thomas Scheitlin (FDP) bezog 2017 in der Stadt St. Gallen für seinen 100-Prozent-Job einen Jahreslohn von 262'964 Franken. Am wenigsten erhielt Christian Gertsch (SP) in Hemberg mit 42'342 Franken für ein 25-Prozent-Pensum. Grosse Unterschiede zeigten sich bei den Spesen. Hier reichte die Spannweite von wenigen 100 bis deutlich über 10000 Franken pro Jahr. Die Erhebung der Medienvereinigung löste eine breite Debatte über die Transparenz von Behördenlöhne aus. (ar)