Startseite
Ostschweiz
Von den über 1500 Gesuchen für Härtefallunterstützung wurden 282 abgelehnt, weil sie die vorgeschriebenen Kriterien nicht erfüllen. Diese Zahlen präsentiert das St.Galler Volkswirtschaftsdepartement in einer Zwischenbilanz zur Auszahlung der Coronahilfen. Das Fazit: 83 Prozent der Gesuche wurden bearbeitet, damit ist der Kanton St.Gallen auf Kurs.
(SK/mlb) Im Kanton St.Gallen läuft die Bearbeitung der Gesuche um Härtefallunterstützung weiterhin auf Hochtouren, schreibt das Volkswirtschaftsdepartement in einer Medienmitteilung. Auch die neuesten Zahlen würden zeigen, dass sich die Prozesse eingespielt haben und leistungsfähig sind: Von den 1513 eingereichten Gesuchen konnten bis heute 83 Prozent entschieden werden. Bisher wurden mehr als 82 Millionen Franken in Form von A-fonds-perdu-Beiträgen oder als Solidarbürgschaften ausbezahlt. 282 Gesuche mussten durch das Volkswirtschaftsdepartement abgelehnt werden, weil sie die gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien für eine Unterstützung nicht erfüllen:
Einzig Betriebe, welche auf behördliche Anordnung hin geschlossen bleiben müssen, sind von dieser Bedingung befreit.
Aufgrund der Tatsache, dass sich die behördlichen Schliessungen über einen längeren Zeitraum hinziehen, als ursprünglich angenommen, hat der Kanton St.Gallen den betroffenen Unternehmen für die Monate März und April Nachzahlungen zu ihren bisher erhaltenen Härtefallhilfen in Aussicht gestellt. Bis Ende April wird der Kanton voraussichtlich weitere 11 Millionen Franken an die betroffenen Betriebe auszahlen.
Gemäss dem Beschluss des Bundesrats vom vergangenen Mittwoch können Restaurants und Bars ab dem kommenden Montag ihre Terrassen wieder öffnen. Weil viele Gastrobetriebe mit dieser Regelung noch nicht kostendeckend wirtschaften können, wird die wirtschaftliche Unterstützung der Branche wie bisher fortgeführt. St.Gallen orientiert sich dabei an den Vorgaben des Bundes. Da sich die weitere vollständige Öffnung der Restaurants hinzieht, prüft der Kanton eine weitere Nachzahlung analog zu den Leistungen für die Monate März und April.
Allerdings orientiert sich der Kanton St.Gallen auch bei den gewährten Nachzahlungen zu den bisher geleisteten Härtefallhilfen an den gesetzlichen Vorgaben des Bundes. So ist die Obergrenze der Mittel, welche ein Betrieb als A-fonds-perdu-Hilfe im Total beziehen kann, auf maximal 20 Prozent des Umsatzes beschränkt.
Im Rahmen der Härtefallentschädigung werden auf Basis der eingereichten und plausibilisierten Zahlen der Erfolgsrechnung die ungedeckten Fixkosten des Kalenderjahres 2020 und für die Zeit bis Ende Juni 2021 ermittelt. Beispielsweise kann ein Betrieb, der im Jahr 2020 einen Gewinn erzielt hat, keine ungedeckten Fixkosten für das Jahr 2020 ausweisen. Entgegen der unter vielen Antragstellenden verbreiteten Meinung ist es nicht so, dass im Rahmen der Härtefallregelung jeweils pauschal 20 Prozent des Umsatzes erstattet werden.