Am Mittwoch präsentiert die Untersuchungskommission ihre Erkenntnisse im Fall Hefenhofen. Lesen Sie die Ereignisse in unserer Timeline nach.
Nachdem Angehörige der Armee die Tiere gepflegt haben, werden die Pferde von K. in Bern versteigert. Ein Erlös von über 140'000 Franken kommt zusammen.
Die rund 90 Pferde werden ins Kompetenzzentrum für Armeetiere in Bern gebracht.
Mit einem Grossaufgebot der Polizei räumen die Thurgauer Behörden den Hof. Sämtliche Tiere werden beschlagnahmt. Zum Zeitpunkt der Räumung ist K. schon seit mehreren Stunden in Polizeigewahrsam.
Der «Blick» veröffentlicht einzelne Bilder, welche eine ehemalige Mitarbeiterin von K. aufgenommen hat. Diese gibt an, dass in einem halben Jahr mindestens 13 Pferde verendet seien. Die Thurgauer Behörden geraten in die öffentliche Kritik, weil sie nicht sofort gehandelt haben sollen. Als der Fall publik wird, demonstrieren Tierschützer vor dem Hof von K.
Eine frühere Mitarbeiterin auf dem Hof von K. erstattet Anzeige beim Thurgauer Veterinäramt. Sie hat die Situation auf dem Hof mit 142 Bildern dokumentiert. Die Staatsanwaltschaft hält die Aufnahmen für authentisch.
U.K. muss die Haftstrafe absitzen, nachdem er das Urteil bis ans Bundesgericht weitergezogen hat.
Nachdem eine Kontrolle im September 2008 eskaliert war, muss U.K. ins Gefängnis. Das Bezirksgericht Arbon verurteilt den Bauern zu einer unbedingten Haftstrafe von neun Monaten. Während einer Kontrolle der Gewässerschutzvorschriften durch den Kanton warf K. eine mehrere Kilogramm schwere Holzskulptur auf den Kontrolleur. Zwei Polizisten, die den Beamten begleiten, ziehen die Dienstwaffe und den Pfefferspray.
U.K. steht vor dem Bezirksgericht Arbon - das Medien- und Publikumsinteresse ist so gross, dass die Verhandlung in den Seeparksaal verlegt wird. Nach kurzer Zeit verlässt K. wutentbrannt den Gerichtssaal. Die Richter sprechen den Landwirt in Abwesenheit der Drohung, der mehrfachen Tierquälerei sowie der mehrfachen Übertretung des Tierschutz-, des Lebensmittel- und des Tierseuchengesetzes schuldig. K. bekommt eine Geldstrafe von 9000 Franken sowie eine Busse von 2000 Franken aufgebrummt. Er zieht das Urteil bis vor Bundesgericht, das den Richterspruch im Februar 2010 bestätigt.
Der umstrittene Tierschützer Erwin Kessler, Präsident des Vereins gegen Tierfabriken (VgT), fährt mit einer Kollegin zum Hof von K. Kessler hat Hinweise auf verbotene Anbindehaltung von Pferden bekommen und will die Zustände auf Fotos dokumentieren. Der mittlerweile verstorbene Vater von U.K. schlägt Kessler mit einer Longierpeitsche, nimmt ihn in den Schwitzkasten und schlägt mit den Fäusten auf ihn ein. Vater K. wird später wegen einfacher Körperverletzung, mehrfacher Drohung und Sachbeschädigung verurteilt.
Kantonstierarzt Paul Witzig, ein Lebensmittelinspektor und die Polizei finden auf dem Hof von U.K. Gestelle und Kühltruhen voller Fleisch. Die Schlachtungen sind weder angemeldet noch bewilligt. In einem Kühlschrank finden die Inspektoren Maden und stellen Gestank fest - ein Kühlaggregat war ausgefallen.
Bauer U.K. gerät erstmals mit dem Gesetz in Konflikt. Wegen Drohung gegen einen Beamten verurteilt das Bezirksgericht Arbon den Landwirt zu einer Busse von 300 Franken.