Bundesgericht entscheidet: Wer darf als nächstes die Bad-Rans-Akten wälzen?

Die St.Galler Anklagekammer hat einen Kreisrichter im millionenschweren Baubetrugsfall um das gescheiterte Luxusprojekt Bad Rans in Sevelen für befangen erklärt. Würde der Entscheid rechtskräftig, würden die Urteile des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland nichtig. Nun ficht die Staatsanwaltschaft den Entscheid der Anklagekammer an.

Roman Hertler
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Aktenberge im Fall Bad Rans: Sie werden weitergewälzt. (Bild: Reinhold Meier)

Aktenberge im Fall Bad Rans: Sie werden weitergewälzt. (Bild: Reinhold Meier)

So viel ist sicher: Der Fall um den millionenschweren Baubetrug von Bad Rans wird die Gerichte noch über Jahre beschäftigen. Die Frage ist nur, welche Instanz sich als nächstes mit dem 50 Aktenkartons umfassenden, millionenschweren Betrugsfall befassen darf.

Darüber zu befinden hat jetzt das Bundesgericht. Denn die St.Galler Staatsanwaltschaft ficht den Entscheid der Anklagekammer an, wonach einer der Richter des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland befangen gewesen sein soll. Sollte das Bundesgericht die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gutheissen, geht der Fall Bad Rans aller Wahrscheinlichkeit nach weiter ans Kantonsgericht. Es ist davon auszugehen, dass die Verteidigung der Hauptangeklagten Berufung gegen die erstinstanzlichen Urteile des Kreisgerichts einlegen wird.

Sollte das Bundesgericht hingegen den Entscheid der Anklagekammer stützen und den Richter für befangen erklären, müsste das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland den Monsterprozess erneut aufrollen. Eine äusserst schwierige Aufgabe für das Kreisgericht, weil das komplette fünfköpfige Richtergremium inklusive Gerichtsschreiber ausgetauscht werden müsste. Das bisherige Gericht wäre ebenfalls befangen, weil es sich schon einmal mit dem Fall befasst hat.

Personaldecke wird allmählich dünn

Nachdem bereits vor Prozessbeginn eine Richterin und eine Gerichtsschreiberin von der Anklagekammer in den Ausstand versetzt werden mussten, wird die Personaldecke in Mels langsam aber sicher dünn. Es ist davon auszugehen, dass es schon schwierig genug war, genügend Laienrichter für den Bad-Rans-Fall zu rekrutieren, die im Nebenamt genug Zeit aufwenden konnten, um sich vertieft in die Aktenberge einzuarbeiten.

Der hauptberufliche Hydrogeologe und nebenamtliche Kreisrichter Riccardo Bernasconi hatte in den Jahren 2007 bis 2010 nachweislich Geschäftsbeziehungen zu den Angeklagten im Fall Bad Rans unterhalten. Bernasconi gibt an, diese Geschäftsbeziehungen seien spätestens per Ende 2014 mit dem Verkauf seiner Firma abgeschlossen gewesen. Dass allerdings noch Rechnungen von dieser Firma offen waren, bei der er immer noch Verwaltungsrat ist, sei ihm «nicht bewusst» gewesen, wie er gegenüber unserer Zeitung sagte. Bernasconi hält nach wie vor daran fest, in der Sache nicht befangen gewesen zu sein.

Nach dem Prozess ist vor dem Prozess: Nun soll also das Bundesgericht entscheiden, welche Instanz als nächstes die Bad-Rans-Akten wälzen darf. Allein dieser Entscheid dürfte wieder Monate in Anspruch nehmen.