Standesinitiative Der Ständerat hat gestern eine Thurgauer Standesinitiative angenommen, durch die künftig Bund und Kantone für alle von Bibern verursachten Schäden aufkommen müssen. «Heute müssen die Landbesitzer Biberschäden an Infrastruktur wie Strassen oder Dämmen selber berappen», sagt SVP-Kantonsrat Paul Koch. Der Revierförster lancierte die Standesinitiative vor drei Jahren. Gegen den Willen des Thurgauer Regierungsrats erklärte der Grosse Rat den Vorstoss für erheblich.
Dass eine Standesinitiative von den eidgenössischen Räten angenommen wird, kommt eher selten vor, wie der Thurgauer SVP-Nationalrat Markus Hausammann bestätigt. «Umso glücklicher bin ich, dass die Thurgauer Kollegen ein Thema aufgegriffen haben, das wirklich Fleisch am Knochen hat.» Hausammann war positiv überrascht, als er vom Entscheid des Ständerats erfuhr. Im ersten Anlauf lehnte die Kammer das Ansinnen ab. «Die Argumente waren auf unserer Seite.» Wer ein Tier unter Schutz stelle, müsse auch die Kosten tragen.
Der Thurgau beherbergt ein Viertel der Schweizer Biberpopulation. Gemäss Koch verhält sich das Tier territorial: Biber wählen ein Revier aus und zeugen dort Nachkommen, die sich dann ein eigenes Territorium suchen müssen. «Die guten Lebensräume im Kanton sind besetzt, weshalb sich die jungen Biber ungeeignete Böden oder Kanäle aussuchen.» Die Folgen sind vermehrte Schäden an Infrastrukturen.
Die Standesinitiative geht nun für die Umsetzung zurück an die Kommission des Nationalrats. Koch nimmt diese weitere Hürde mit Humor: «Geduld habe ich mittlerweile.» Er hofft auf eine einfach gestaltete Umsetzung; die beste Lösung wäre für ihn, wenn der bisherige Artikel, durch den Bund und Kanton Biberschäden an Kulturen und Bäumen entschädigen müssen, auf Infrastrukturen ausgeweitet werde. Laut Schätzung der Bundesverwaltung belaufen sich diese zusätzlichen Kosten schweizweit auf eine Million Franken. (lsf)