Gegen den Gestaltungsplan der Überbauung «Chez Fritz» in Buchs ist seit letztem Herbst eine Einsprache hängig. Die Bauherrschaft überlegt sich, das Projekt fallenzulassen. Stehen der Bau und sein 50-Meter-Turm damit vor dem Aus?
buchs. Gegen den zweiten Gestaltungsplan für die Wohn- und Gewerbeüberbauung «Chez Fritz», der vergangenen August aufgelegt wurde, sind drei Einsprachen eingegangen. «Zwei Einsprachen wurden nach Verhandlungen zurückgezogen, die dritte wurde abgewiesen. Doch ist sie weitergezogen worden und liegt jetzt bei der Rechtsabteilung des kantonalen Baudepartements», erklärt Renzo Fagetti, Geschäftsführer der ITW Ingenieurunternehmung AG in Balzers.
Die Firma ist im Auftrag der Bauherrschaft – der Urfagol Beteiligungs AG in Buchs – Totalunternehmer des Projekts «Chez Fritz».
Bei der Einsprache geht es um den Schattenwurf der geplanten Überbauung sowie um Verkehrsprobleme. Renzo Fagetti: «Die Einwände wegen des Schattenwurfs sind durch entsprechende Gutachten widerlegt und wurden den Einsprechern erklärt.
Der verkehrstechnische Bericht hält fest, dass sich die Verkehrssituation durch die Überbauung nicht spürbar verändern wird.»
Im zweiten Untergeschoss sind nicht weniger als 142 Parkplätze geplant. Zudem hätte bereits ein erster Überbauungsplan im Jahr 1974 ein 20 Meter hohes Gebäude zugelassen – also ein Geschoss höher als jetzt geplant, wie Fagetti erklärt.
Auch sei der 50-Meter-Turm schattenmässig kein Problem, insbesondere nicht bezüglich Dauerschattenwurf im Winter. Fagetti ist überzeugt: «Das Projekt stellt ein neues Wahrzeichen von hoher städtebaulicher und architektonischer Qualität im Zentrum von Buchs dar und gibt dem Bereich Bahnhofstrasse neue Impulse.» Seit sechs Jahren läuft die Planung für das Projekt. Bereits hat die Bauherrschaft für die Planung und die Rechtsverfahren 1,5 Millionen Franken aufgewendet. Im Jahre 2004 hat sie mit den Grundstückbesitzern ein Kaufrecht vereinbart.
Dieses musste inzwischen im gegenseitigen Einvernehmen mehrmals verlängert werden.
Ende März läuft diesbezüglich einmal mehr die Frist ab, so dass der Entscheid über eine erneute Verlängerung ansteht. «Wir überlegen uns zurzeit ernsthaft, ob wir uns nicht aus dem Projekt zurückziehen sollen», sagt Renzo Fagetti.
Denn selbst wenn der Kanton die Einsprache ablehnen sollte, kann sie von den Einsprechern ans Bundesgericht weitergezogen werden – was weitere Verzögerungen und Zusatzkosten bringt.