Es gibt Bratwürste, und es gibt die St. Galler Bratwurst – und die ist der Schweiz nicht wurst: Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat Ende August eine im Juli 2007 eingereichte Einsprache gegen die geschützte geographische Angabe der Bezeichnung «St.
Es gibt Bratwürste, und es gibt die St. Galler Bratwurst – und die ist der Schweiz nicht wurst: Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat Ende August eine im Juli 2007 eingereichte Einsprache gegen die geschützte geographische Angabe der Bezeichnung «St. Galler Bratwurst/Kalbsbratwurst» abgewiesen. Damit dürfen nur Würste, die in den Kantonen St. Gallen, Thurgau oder den beiden Appenzell hergestellt wurden, als «St. Galler Bratwurst» bezeichnet werden. Der endgültige Entscheid wurde durch Bundespräsident Pascal Couchepin an der Olma bekanntgegeben. (ap/cz)