Kurz nach ihrer Einbürgerung liess sich eine mit einem Thurgauer verheiratete Brasilianerin scheiden und heiratete einen Landsmann. Jetzt muss sie ihren Schweizer Pass wieder abgeben.
Die heute 36jährige Brasilianerin kam im Sommer 1998 in die Schweiz, um ihre Heirat mit einem Schweizer vorzubereiten. Diesen hatte sie zwei Jahre zuvor in Brasilien kennengelernt. Im Oktober 1998 heiratete das Paar, worauf die Brasilianerin zum Verbleib beim Ehemann eine Aufenthaltsbewilligung im Kanton Thurgau erhielt. Nach fünf Jahren Ehe stellte die Brasilianerin ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung. Im August 2004 wurde sie dann erleichtert eingebürgert und erhielt nebst dem Schweizer Bürgerrecht auch die Bürgerrechte des Kantons Thurgau und der Gemeinde Romanshorn TG.
Kaum ein halbes Jahr später zog die Brasilianerin aber aus der ehelichen Wohnung aus; später liess sich das Ehepaar scheiden. Nur knapp vier Monate nach der Scheidung heiratete die Neo-Schweizerin einen Brasilianer, den sie Anfang 2005 in ihrem Heimatland kennengelernt hatte.
Als das Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen des Kantons Thurgau auf die Geschehnisse aufmerksam wurde, orientierte es das Bundesamt für Migration. Aufgrund diverser Ermittlungen und Befragungen erklärte das Bundesamt die erleichterte Einbürgerung für nichtig und nahm der Brasilianerin den Schweizer Pass wieder weg.
Dagegen erhob die Frau Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht, blitzte in Bern aber ab.
Wie das Bundesamt für Migration gehen auch die Bundesverwaltungsrichter davon aus, dass die Ehe des schweizerisch-brasilianischen Paares bereits im Zeitpunkt der erleichterten Einbürgerung nicht mehr als stabile, auf die Zukunft gerichtete Gemeinschaft zu bezeichnen war. Zu gross waren die Divergenzen des Paares etwa hinsichtlich des Kinderwunsches, des Lebensstils und der Finanzen. Auch der Umstand, dass die Brasilianerin kurz nach der Einbürgerung eine neue Beziehung eingegangen sei, deutet nach Meinung der Richter in Bern darauf hin, dass von einem «Prozess der inneren Verabschiedung auf Seiten der Ehefrau» auszugehen sei. Auch sei nie der Versuch unternommen worden, die Ehe zu retten.
Der Ex-Gatte der Frau hatte gar die Frage aufgeworfen, ob die Brasilianerin «nicht alles geplant und nur den Schweizer Pass gewollt habe». Für die Richter in Bern ist klar, dass die erleichterte Einbürgerung erschlichen worden ist. Vergeblich hatte die Brasilianerin argumentiert, das Scheitern der Ehe sei auf Probleme zurückzuführen, die erst nach der Einbürgerung aufgetreten seien – etwa die «schicksalshafte Begegnung» mit ihrem heutigen Partner.
Urteil C-5819/2009 (vom 23.1.2012)