Die vorberatende Kommission des St. Galler Kantonsrats will den freiwilligen Instrumentalunterricht im Volksschulgesetz verankern. Die Volksschulen sind damit noch nicht zufrieden.
Bis jetzt fehlt den 32 Musikschulen im Kanton St. Gallen eine gesetzliche Grundlage. Die meisten von ihnen sind in einen Volksschulträger oder eine politische Gemeinde integriert (Ausgabe vom 4. Februar). Folglich kann es das Ende einer Musikschule bedeuten, wenn eine Gemeinde die finanziellen Mittel streicht. Das soll sich ändern: Die zuständige Kommission des St. Galler Kantonrats will den freiwilligen Instrumental- und Vokalunterricht als Angebotspflicht im Volksschulgesetz verankern. Das teilte die Staatskanzlei gestern mit. Die Kommission folgt damit den Vorschlägen der Regierung.
Mit der Motion «Gesetz über die musikalische Bildung im Kanton St. Gallen» beauftragte der Kantonsrat im November 2015 die Regierung, eine Vorlage zur Umsetzung des neuen Bundesverfassungsartikels zur Stärkung der musikalischen Bildung auszuarbeiten. Nun kommt die vorberatende Kommission zu dem Schluss, dass der musikalischen Bildung im Kanton bereits heute ein angemessener Stellenwert eingeräumt werde. Ergänzende Regelungen im kantonalen Recht seien nicht erforderlich. Doch es sei notwendig, den Instrumental- und Vokalunterricht im Gesetz zu verankern. Dieser Unterricht soll auch Berufsfachschülern mit Wohnsitz im Kanton St. Gallen offenstehen.
Neben Lob für das flächendeckende Angebot der Musikschulen hält die Kommission fest, «dass die Tarifunterschiede zwischen den Schulen zu gross sind». Doch die Kommission akzeptiere hier die Gemeindeautonomie. Die Differenz zwischen den Tarifen der Musikschulen kann über 150 Franken betragen. SVP-Kantonsrat Sandro Wasserfallen nennt dies «sehr unschön». Wichtig sei – und das garantieren die Musikschulen bereits –, dass Kindern aus ärmeren Familien der Zugang zum Instrumentalunterricht nicht verwehrt bleibt. Regelungen für Tarife oder Anstellungsbedingungen der Lehrer würden indes nicht in ein Gesetz gehören.
Anderer Meinung ist Marlies Angehrn, Präsidentin der Musikkommission im Verband St. Galler Volksschulträger (SGV). Die gesetzliche Verankerung von Instrumental- und Vokalunterricht sei richtig. «Es handelt sich aber um ein faktisch bereits realisiertes Angebot und somit erst um die halbe Miete.» Harmonisierungsbestrebungen bezüglich der Anstellungsbedingungen von Musiklehrern, die Finanzierung der Musikschulen und die Tarifgestaltung erachtet Angehrn nach wie vor als wichtig. Die Vorlage wird – ohne diese Aspekte – in der Session Ende April beraten.
Katharina Brenner