Bezirksgericht Frauenfeld
Aus 100 Franken Busse wurden 4850 Franken: 20-Jähriger wegen Rauchens und Widersetzung einer Personenkontrolle verurteilt

Das Bezirksgericht Frauenfeld spricht einen jungen Mann schuldig. Er hat auf dem Bahnhofperron geraucht und wollte sich einer Personenkontrolle entziehen. Das Ende vom Lied war der Einsatz von Pfefferspray und der Auftritt von Kantonspolizisten.

Barbara Hettich
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Rauchen auf den Perrons wird mit 100 Franken Busse bestraft.

Rauchen auf den Perrons wird mit 100 Franken Busse bestraft.

Symbolbild: Benjamin Manser

«Es war ein rassistisches Ereignis», erklärte der 20-jährige Portugiese bei seiner Verhandlung am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Frauenfeld. In einem gut besetzten Zug seien zwei SBB-Polizisten direkt auf ihn zugekommen und hätten seinen Personalausweis sehen wollen. Freundlich habe er ihnen erklärt, dass sie mit ihren Kontrollen entweder am Anfang oder am Ende des Zuges beginnen sollten und dann würde er ihnen gerne das Geforderte vorweisen. Darauf hätten sich die Transportpolizisten nicht einlassen wollen, die Situation sei eskaliert. Er selbst habe dann die Polizei verständigt.

Er filmte die Polizisten und wollte flüchten

Im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft — gegen den der Beschuldigte Einspruch erhoben hatte — wird der Vorgang etwas anders dargestellt. Trotz Rauchverbot auf dem Perron im Bahnhof Frauenfeld habe der Beschuldigte eine Zigarette geraucht, habe die Kippe weggeworfen und sei in den Zug nach Weinfelden eingestiegen. Zwei Transportpolizisten hätten dies gesehen und wollten deshalb im Zug eine Personenkontrolle durchführen. Der Beschuldigte habe die Herausgabe seines Ausweises verweigert, filmte mit seinem Handy die beiden Bahnpolizisten und habe versucht, zweimal zu flüchten. Erst nach dem Einsatz von Pfefferspray habe sich die Situation beruhigt und der Beschuldigte sei bis zum Eintreffen der Kantonspolizei in seinem Abteil geblieben.

Der zurzeit arbeitssuchende junge Mann wollte keine Aussagen zu seinen persönlichen Verhältnissen machen, oder ob er bei diesem Vorfall angetrunken war – in seinem Schlusswort nutzte er lediglich die Gelegenheit, das Gericht zu fragen, wann denn endlich der Täter, der vor fünf Jahren das Auto seiner Familie gestohlen habe, zur Verantwortung gezogen werde. Der Dieb habe die Gesundheit seiner Mutter zerstört. «Wir haben keine Kenntnisse von diesem Fall, erkundigen Sie sich schriftlich bei der Staatsanwaltschaft», riet ihm die Richterin.

Beschuldigter schon vor zwei Jahren vor Gericht

Bei der Beurteilung über die Schuld des Angeklagten folgte das Bezirksgericht den Ausführungen der Staatsanwaltschaft und sprach den Portugiesen wegen Hinderung einer Amtshandlung und Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über den Schutz vor Passivrauchen schuldig. Es gebe keinen Zweifel, dass es sich so abgespielt habe, dafür gebe es Zeugen.

Der kräftig gebaute 20-Jährige ist kein unbeschriebenes Blatt — 2019 wurde ihm wegen Beschimpfung, Bedrohung und Tätlichkeit noch der bedingte Strafvollzug gewährt. Das Gericht hat ihn nun infolge erneuter Delinquenz in der Probezeit nebst einer Busse von 100 Franken zu einer Geldstrafe von 2450 Franken verurteilt. Zudem muss der Mann die Verfahrens-, Untersuchungs- und Polizeikosten in Höhe von rund 1500 Franken bezahlen, dazu Gerichtskosten von 800 Franken. «Wegen einer kleinen Sache so grosse Konsequenzen», sagte die Richterin und gab dem jungen Mann mit auf den Weg: «Sie haben in diese Sache sehr viel Energie eingesetzt, stecken Sie diese Energie künftig besser in die Arbeitssuche.»