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Ostschweiz
Die SVP wollte mit der Ausschaffungs-Initiative erreichen, dass mehr kriminelle Ausländer die Schweiz verlassen müssen. In den Ostschweizer Kantonen ist bislang kein wesentlicher Anstieg sichtbar. Hingegen hat der Aufwand für die Justiz stark zugenommen.
Die Ausschaffungs-Initiative der SVP hat nichts gebracht: Dies zeige eine erste Bilanz nach eineinhalb Jahren, schreibt die "Sonntagszeitung" – es würden nicht mehr kriminelle Ausländer ausgeschafft als vorher. "Von den neuen Normen sind vor allem Kriminaltouristen betroffen", so Fabien Gasser, Präsident der Schweizerischen Staatsanwältekonferenz. Diese Personen seien schon nach altem Recht des Landes verwiesen worden.
Die SVP macht in verschiedenen Kantonen Druck, um konkrete Zahlen zu den Ausschaffungen zu erhalten. Im Kanton St.Gallen hat sie der Regierung bereits kritische Fragen gestellt, insbesondere zur Anwendung der umstrittenen Härtefallklausel. Die Regierung erwähnte in ihrer Antwort im November erste Fälle, für eine aussagekräftige Bilanz sei es aber zu früh. Auch im Thurgau verlangt die SVP Informationen zum Thema (siehe Zweittext).
Werden heute im Kanton St.Gallen mehr Kriminelle aus dem Land gewiesen als nach altem Recht? Hans-Rudolf Arta, Generalsekretär des St.Galler Sicherheits- und Justizdepartements, verneint. "Die Zahlen sind im Moment etwa vergleichbar." Der Kanton sei bei Wegweisungen und Einreisesperren schon früher sehr konsequent vorgegangen. Allerdings sei der Beobachtungszeitraum noch etwas kurz. 2017 gab es im Kanton 89 Anklagen mit Antrag auf Landesverweisung, 43 rechtskräftige Urteile mit Landesverweisung wurden bereits gefällt. Eine Veränderung gegenüber früher wird bei Ausländern mit B- oder C-Bewilligung erwartet. "Hier ist aber bisher kein Anstieg feststellbar", sagt Arta. Einzelne solche Fälle seien hängig, jedoch noch nicht rechtskräftig beurteilt.
Zur Härtefallklausel – von der die SVP befürchtet, sie werde zu oft angewendet – gibt es aber erste Daten: Die St.Galler Gerichte haben im vergangenen Jahr in 4 rechtskräftigen Urteilen auf die Landesverweisung verzichtet, die Staatsanwaltschaft hat ausserdem in 9 Strafbefehlen auf die Klausel zurückgegriffen.
Ein Beispiel für einen Härtefall bei einem hier verwurzelten Ausländer gab es im August im Toggenburg: Das Kreisgericht verurteilte einen damals 46-jährigen Italiener, der in der Region aufgewachsen ist, eine Niederlassungsbewilligung hat und IV bezieht, wegen Diebstahl und Diebstahlversuchen zu sieben Monaten Haft unbedingt. Die fünf Jahre Landesverweis, die die Staatsanwaltschaft forderte, wies das Gericht jedoch zurück. Das Interesse des Angeklagten, hier zu bleiben, sei grösser als das öffentliche Interesse an seiner Wegweisung. Dies vor allem, weil der Mann hier geboren sei, seit 46 Jahren in Heimen lebe, kein Italienisch spreche und gesundheitlich angeschlagen sei.
Wie oft scheitert eine Ausschaffung, falls sie denn beschlossen wird, in der Praxis? "Nur selten", sagt Arta – der Anteil liege bei etwa 8 Prozent. "Die meisten Personen gehen freiwillig." Diesbezüglich habe sich gegenüber früher nichts geändert. Hingegen hat mit dem neuen Recht der Aufwand für die Justiz deutlich zugenommen. In Strafverfahren können nicht mehr die Migrationsämter, sondern nur noch die Gerichte Landesverweisungen aussprechen, und die Angeklagten müssen zwingend verteidigt werden. "Bisher ist die erhöhte Arbeitslast zu bewältigen", sagt Arta. Allerdings seien auch die personellen Ressourcen bei den Gerichten leicht aufgestockt worden.
Ähnlich fällt die erste Bilanz im Thurgau aus. Die Zahl der ausgewiesenen kriminellen Ausländer habe sich bisher nicht wesentlich verändert, sagt Stephan Felber, Generalsekretär des Departements für Justiz und Sicherheit. Die Thurgauer Staatsanwaltschaft hat 2017 insgesamt 35 Anklagen mit Antrag auf Landesverweisung erhoben, etwa wegen Diebstahl, Raub, Pornografie und schwerer Betäubungsmitteldelikte. In 26 Fällen hat das Gericht bereits rechtskräftige Urteile gefällt. 25-mal sprach es die Landesverweisung aus, in einem Fall verzichtete es darauf. Der Entscheid über die Härtefallklausel ist im Thurgau, anders als in St.Gallen, ausschliesslich Sache der Gerichte. Der Aufwand habe mit dem neuen Recht stark zugenommen, sagt Felber.
In den beiden Appenzell sind die Fallzahlen gering: In Ausserrhoden hat das Kantonsgericht im vergangenen Jahr zwei Straffälle mit Landesverweisungen beurteilt, dieses Jahr sind es bisher ebenfalls zwei. Sechs Fälle sind derzeit hängig. In Innerrhoden wurde 2017 keine Landesverweisung ausgesprochen. Vier Fälle – sie betreffen allesamt Kriminaltouristen ohne legalen Aufenthalt in der Schweiz – sind pendent.
In beiden Kantonen hält sich die zusätzliche Arbeitslast wegen der neuen Regelung bislang in Grenzen. Ralph Bannwart, Sekretär des Ausserrhoder Departements Inneres und Sicherheit, sagt jedoch, die Landesverweisungen würden im Einzelfall zu einem "bedeutend höheren Verfahrensaufwand" führen. Beschuldigte gäben selten Geständnisse ab, womit weniger Fälle mit Strafbefehlen erledigt werden könnten und der Aufwand für die Strafuntersuchungen steige. Mangels Geständnissen gebe es mehr Freisprüche oder Verfahrenseinstellungen.
"Landesverweisungen werden über alle Instanzen weitergezogen, da für den Betroffenen auch bei Bagatelldelikten viel auf dem Spiel steht." So gilt die Landesverweisung bei Nicht-EU-Bürgern für den ganzen Schengenraum. Auch die Härtefallprüfung beschere den Gerichten viel Arbeit, so Bannwart. Abklärungen im Herkunftsland des Beschuldigten seien nötig, zudem müsse seine soziale Situation in der Schweiz analysiert werden.
Die SVP verlangt in den Kantonen Auskünfte zum Stand der Dinge bei den Ausschaffungen. Im Thurgauer Grossen Rat hat sie beantragt, dass die Regierung das Parlament und die Bevölkerung jedes Jahr über die Zahl der Landesverweisungen informiert. Die Statistik soll die rechtskräftig gewordenen, die vollziehbar gewordenen, die aufgeschobenen und die vollzogenen Landesverweisungen enthalten. "Anhand dieser Angaben wird ersichtlich, ob die angeblich ‹pfefferscharfe› Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative hält, was versprochen wurde", schreibt die SVP-Fraktion.
Wie bereits in einer Interpellation im St.Galler Kantonsparlament geht es auch hier vor allem um die Härtefallklausel – und um die Gesamtzahl von 4000 Ausschaffungen pro Jahr, die das Bundesamt für Statistik genannt habe.
Im Abstimmungskampf um die Durchsetzungs-Initiative hätten sich viele Gegner auf diesen Wert gestützt. Der Bevölkerung solle nun transparent gemacht werden, ob die Härtefallklausel wirklich nur im absoluten Ausnahmefall angewendet werde.
Die Thurgauer Regierung plädiert dafür, den Antrag für nicht erheblich zu erklären. In ihrer aktuellen Antwort hält sie fest, über die Zahl der rechtskräftig gewordenen Urteile könnten nur die Gerichte berichten. Dem Migrationsamt wäre es aber möglich, im Rahmen des Geschäftsberichts beispielsweise darüber zu informieren, wie viele Urteile ihm zum Vollzug zugestellt worden seien.(av)