Ende 2020 wurde ein Vorstoss zur Offenlegung der Finanzierung von Parteien und Wahl- und Abstimmungskomitees eingereicht. In ihrer Antwort empfiehlt der Arboner Stadtrat, abzuwarten. Denn auf Bundesebene läuft noch die Referendumsfrist zum Gegenvorschlag zur Transparenzinitiative.
Folge dem Geld. Wer steckt Millionen in eine politische Plakatkampagne oder spendet sie Parteien oder Komitees? In den vergangenen Jahren stieg das Bedürfnis der Schweizer Bevölkerung nach mehr Transparenz. Immer mehr wollen wissen, wie das Geld in der Politik zirkuliert. In Arbon ist es nicht anders.
An der Parlamentssitzung vom 14. Dezember 2020 wurde ein Vorstoss zur Offenlegung der Finanzierung von Parteien und Wahl- und Abstimmungskomitees eingereicht. Der Arboner Stadtrat wird darin gebeten, ein Reglement für eine transparente Politikfinanzierung vorzuschlagen. Stand jetzt möchte der Stadtrat nicht aktiv werden.
Die Stadt Bern schiebt anonymen Spenden einen Riegel. Ende September 2020 haben die Berner Stimmberechtigten eine Reglementsänderung der Politikfinanzierung deutlich angenommen. In zahlreichen grösseren Städten wie Zürich, Winterthur und St.Gallen sind inhaltlich ähnliche Vorstösse eingereicht worden.
Aus Sicht des Arboner Stadtrates gilt es jetzt jedoch in erster Linie abzuwarten, ob gegen den indirekten Gegenvorschlag des Ständerates das Referendum ergriffen wird – oder die Änderungen in Kraft gesetzt werden können. Anschliessend wäre der Kanton Thurgau zuständig, um mehrheitsfähige Transparenzregelungen zu schaffen, schreibt Stadtpräsident Dominik Diezi.
«Es überwiegt die Ungewissheit, für welchen Zeitraum die städtischen Vorschriften gelten würden und welche Abweichungen zu den zwingenden kantonalen Vorschriften zu erwarten wären.»
Nachdem zahlreiche parlamentarische Vorstösse auf Bundesebene erfolglos blieben, wurde die eidgenössische Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenzinitiative)» eingereicht. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates stellte daraufhin einen indirekten Gegenvorschlag der Volksinitiative gegenüber.
Die Ergänzungen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte sehen gemäss Gegenvorschlag unter anderem vor, dass die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien all ihre Einnahmen beziehungsweise alle wirtschaftlichen Vorteile, die ihnen freiwillig gewährt werden und den Wert von 15'000 Franken pro Zuwender und Jahr überschreiten, offengelegt werden müssen. Diese Regelung gilt ebenfalls für parteilose Mitglieder.
Zum jetzigen Zeitpunkt möchte der Arboner Stadtrat also keine Bestimmungen für eine transparente Politikfinanzierung erlassen. Er empfiehlt, den Vorstoss als nicht erheblich zu erklären.
Nun liegt es an den 30 Mitgliedern des Stadtparlaments, über die Erheblichkeit der Motion zu beraten und abzustimmen. Dies im Rahmen der nächsten Sitzung im Seeparksaal am Dienstag, 28. September 2021.