Seit vielen Jahren versucht die Gemeinde Salmsach Ordnung am Ufer der Aach zu schaffen, wo Cheminées, Zäune oder Komposthaufen stehen, die dort nicht hingehören. Ein Streifen auf beiden Seiten des Flusses muss im Grundsatz frei von Bauten und Anlagen sein.
Seit vielen Jahren versucht die Gemeinde Salmsach Ordnung am Ufer der Aach zu schaffen, wo Cheminées, Zäune oder Komposthaufen stehen, die dort nicht hingehören. Ein Streifen auf beiden Seiten des Flusses muss im Grundsatz frei von Bauten und Anlagen sein. Wie breit er ist, hängt von der jeweiligen Situation ab. Denn es gibt diverse Grenzabstände, die eingehalten werden müssen: 30 Meter weg von einem Fluss, 15 Meter von einem Bach, 15 Meter vom Ufergehölz und 25 Meter vom Wald. Zudem muss der Hochwasserschutz und der Unterhalt gewährleistet sein. Auf dieser Basis legt die Gemeinde sogenannte Baulinien fest, die nicht überschritten werden dürfen. Doch längst nicht alle Grundstückbesitzer halten sich daran. Die Gemeinde will und darf diesen Zustand nicht länger tolerieren.
Sie hat darum im letzten Sommer nach einer Begehung 29 Eigentümer einer Liegenschaft per Verfügung unmissverständlich aufgefordert, das Ufer zu räumen. Doch nur ein Teil ist dem Befehl gefolgt. «Es ist bemühend», sagt Gemeindeammann Kurt Helg. Eine Besitzstandgarantie haben nur diejenigen, deren Bauten und Anlagen von den zuständigen Behörden bewilligt worden waren. Die Gemeinde hat jetzt einen Entwurf für neue Baulinien ausgearbeitet, zu dem sich die Bevölkerung bis Ende März äussern kann. «Es war bis jetzt ein Flickenteppich», sagt Helg. Zudem sollen gewisse Sondernutzungspläne aufgehoben werden, was ebenfalls Änderungen nach sich zieht.
Überall an der Aach gibt es aber vorderhand keine neuen Baulinien, weil ein Problem aufgetaucht ist: Die Aach droht bei Hochwasser unterhalb der Arbonerstrasse über die Ufer zu treten, wie Abklärungen des Kantons ergeben haben. Betroffen davon ist insbesondere das Gebiet der Aachwiesen, das bereits zu grossen Teilen überbaut ist. Der Kanton empfiehlt jetzt Salmsach und Romanshorn zu prüfen, weiter oben am Fluss beispielsweise ein Rückhaltebecken zu bauen. Solange nicht feststeht, wie zusätzliche Sicherheit vor Überschwemmungen gewährleistet werden kann, gibt es keine neue Baulinie, was faktisch ein Bauverbot auf freien Parzellen entlang der Aach bedeutet.
Eine neue Baulinie gezogen werden muss auch entlang des Wattgrabens, der unlängst im Rahmen eines Rechtsstreites offiziell zu einem Bach erklärt worden ist. (mso)