Wir sind nicht im Wilden Westen

Seesicht ist eine tolle Sache, vor allem wenn man am Ufer wohnt und man den barrierenfreien Blick aufs Wasser geniessen kann. Doch wenn diese einmalige Aussicht nur zustande kommt, weil eben mal schnell ein paar Bäume im geschützten Uferbereich gefällt werden, ist das nicht in Ordnung.

Nicole D'orazio
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Seesicht ist eine tolle Sache, vor allem wenn man am Ufer wohnt und man den barrierenfreien Blick aufs Wasser geniessen kann. Doch wenn diese einmalige Aussicht nur zustande kommt, weil eben mal schnell ein paar Bäume im geschützten Uferbereich gefällt werden, ist das nicht in Ordnung. So geschehen in Landschlacht, wo eine Immobilienfirma Luxuswohnungen mit Seeblick anpries. Man habe nicht gewusst, dass ein Pflegeschnitt im Uferbereich bewilligt werden müsse, auch wenn dieser auf dem eigenen Grundstück geschehe, hiess es.

Die Gemeinde Münsterlingen ist eingeschritten und hat Strafanzeige erstattet. Eine illegale Fällung kann nicht toleriert werden. Schliesslich sind wir nicht im Wilden Westen. Dass die Baumfällung von Rechts wegen nicht als Kavaliersdelikt angesehen wurde, ist sehr zu begrüssen. Deshalb erscheint eine Busse im vierstelligen Bereich von aussen betrachtet eher als gering – wenn man bedenkt, wie viel ein Grundstück an Wert gewinnt, wenn es Seesicht vorweisen kann. Immerhin wurde der Fehler eingesehen und die Bauherrschaft lässt zwei neue Bäume pflanzen. So erhält die Natur ihren rechtmässigen Platz zurück.

nicole.dorazio@ thurgauerzeitung.ch