Verwaltung und Abfuhr über Ostern

Für die Kehrichtabfuhr an Karfreitag und Ostermontag hat der Verband KVA Thurgau für die Stadt Arbon folgende Regelung der Kehrichtabfuhr festgelegt: Die Kehrichtabfuhr von Karfreitag, 2. April, im Gebiet südlich der Rebenstrasse wird auf Samstag, 3. April, verschoben.

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Für die Kehrichtabfuhr an Karfreitag und Ostermontag hat der Verband KVA Thurgau für die Stadt Arbon folgende Regelung der Kehrichtabfuhr festgelegt: Die Kehrichtabfuhr von Karfreitag, 2. April, im Gebiet südlich der Rebenstrasse wird auf Samstag, 3. April, verschoben. Die Kehrichtabfuhr von Ostermontag, 5. April, in der Altstadt sowie in Stachen und Frasnacht fällt ersatzlos aus.

Die Büros der Stadtverwaltung Arbon bleiben über die Ostertage von Donnerstag, 1. April, 16 Uhr, bis Dienstag, 6. April, 8.30 Uhr, geschlossen. (sra)