STEINACH. Gemäss neuem Gesetz über das St. Galler Bürgerrecht sind Einbürgerungsgesuche nur noch bei Einsprachen der Bürgerversammlung zu unterbreiten. Neu beschliesst der Einbürgerungsrat über die Erteilung des Gemeinde- und Ortsbürgerrechtes.
STEINACH. Gemäss neuem Gesetz über das St. Galler Bürgerrecht sind Einbürgerungsgesuche nur noch bei Einsprachen der Bürgerversammlung zu unterbreiten. Neu beschliesst der Einbürgerungsrat über die Erteilung des Gemeinde- und Ortsbürgerrechtes.
In der Gemeinde Steinach setzt sich der Einbürgerungsrat aus Vertretern der Ortsgemeinde sowie der Politischen Gemeinde zusammen. Dem Rat gehören an: Roland Brändli, Gemeindepräsident (Vorsitz), Brigitte Angehrn, Gemeinderätin, Otto Hädinger, Präsident des Ortsverwaltungsrates Steinach, Armin Würth, Mitglied des Ortsverwaltungsrates Steinach, und Alfred Baier, Aktuar (beratendes Mitglied).
Der Gemeinderat informiert weiter darüber, dass eine Person, die um das Bürgerrecht nachsucht, mindestens seit acht Jahren im Kanton, davon die letzten vier Jahre ununterbrochen in der Politischen Gemeinde wohnhaft sein muss. Gleichzeitig müsse sie über eine Niederlassungsbewilligung verfügen und sozial integriert sein. Die Sprachkompetenz sei für Einbürgerungen sehr wichtig. In Zukunft werde ein Nachweis eines anerkannten Anbieters von Sprachkursen sowie das Absolvieren eines Staatskundetestes verlangt.
Die Beschlüsse des Einbürgerungsrates seien öffentlich zu machen, schreibt der Gemeinderat. Innert 30 Tagen könne jede in der Gemeinde stimmberechtigte Person Einsprache erheben. Ist die Einsprache gültig und zieht die gesuchstellende Person ihr Gesuch nicht zurück, wird es an der Bürgerversammlung zur Beschlussfassung unterbreitet. Wird keine Einsprache erhoben, ist der Beschluss durch den Einbürgerungsrat auf kommunaler Ebene abgeschlossen. (Gk./mb.)