ARBON. Seit einem Jahr geht es besser mit ihm. Darauf nimmt das Bezirksgericht Arbon in seinem Urteil auch Rücksicht. Von einer «behutsamen Reintegration in die Gesellschaft» ist die Rede. Der 21jährige Angeklagte arbeitet regelmässig und hat eine Freundin.
ARBON. Seit einem Jahr geht es besser mit ihm. Darauf nimmt das Bezirksgericht Arbon in seinem Urteil auch Rücksicht. Von einer «behutsamen Reintegration in die Gesellschaft» ist die Rede. Der 21jährige Angeklagte arbeitet regelmässig und hat eine Freundin.
Früher hat er vor allem Mist gebaut. Von April bis Mai 2010 brachen er und seine Kollegen elfmal in Kellerabteile ein und stahlen, was sie kriegen konnten. Meistens war der Schaden grösser als die Ausbeute. Zum Zeitvertreib klauten sie Töffs, Velos, einen Quad und fuhren damit herum, bis es ihnen zu langweilig wurde.
Auch vor Gewalt schreckte der Mann nicht zurück: Er hielt einem Junkie ein Messer an den Hals und drohte, ihn aufzuschlitzen. Seine letzte Tat passierte vor einem Jahr im Massnahmenzentrum Kalchrain. Im Streit ging er mit dem Messer auf einen Mitinsassen los. Die Gerichtsverhandlung fand Ende April in Arbon statt. Jetzt liegt das Urteil vor.
Er sei unter anderem schuldig der versuchten, schweren Körperverletzung, des bandenmässigen Diebstahls und Raubes, fand das Gericht. Es verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten und 500 Franken Busse. Lange wird er nicht in Haft bleiben, bis auf wenige Monate hat er die Strafe im vorzeitigen Strafvollzug bereits abgesessen.
Eine therapeutische Massnahme, wie sie die Staatsanwältin angeregt hatte, hielten die Richter für wenig sinnvoll. Da der Angeklagte eine Therapie ablehne und seine Persönlichkeitsstörung nur schwer zu behandeln sei. (san)