BISCHOFSZELL. Wegen einer umstrittenen finanziellen Transaktion in Zusammenhang mit der Tour des Suisse 2012 hat sich der Stadtammann von Bischofszell Josef Mattle vor dem Bezirksgericht verantworten müssen. Er wurde freigesprochen. Doch Mattle hat das Ganze noch nicht ausgestanden.
Die Staatsanwaltschaft akzeptiert das Urteil des Bezirksgerichts Weinfelden vom November 2013 nicht und legt beim Obergericht des Kantons Thurgau Berufung ein. Das sagte Stefan Haffter, Mediensprecher der Thurgauer Staatsanwaltschaft, am Donnerstagmittag im Regionaljournal Ostschweiz von Schweizer Radio und Fernsehen.
Der 64-jährige Politiker war 2012 Präsident des Organisationskomitees, als die Tour des Suisse im Städtchen Bischofszell Halt machte. Dabei soll Josef Mattle eigenmächtig Geld aus der Stadtkasse an eine Firma überwiesen haben, die den Radsport-Event am Etappen-Ort Bischofszell organisierte.
Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen ungetreuer Amtsführung und ungetreuer Geschäftsbesorgung und beantragte dem Bezirksgericht Weinfelden eine bedingte Geldstrafe von 270 Tagessätzen à 300 Franken und eine Busse von 5000 Franken. Das Gericht befand aber, Mattle sei unschuldig; er habe im Interesse der Stadt gehandelt.
Stefan Haffter sagte am Radio, in der Begründung des Urteils, die vergangene Woche öffentlich gemacht wurde, gebe es Punkte, die nicht nachvollziehbar seien. Näheres sagte Haffter nicht. (sda)