ROMANSHORN: Lohnnachzahlung für zehn Jahre

Der Romanshorner Primarschulpräsident Hanspeter Heeb erhält rückwirkend eine Entschädigung von über 30'000 Franken. Grund sei ein Fehler in der Berechnung des Lohnes bei seinem Eintritt, sagt Heeb.

Tanja von Arx
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Hanspeter Heeb. (Bild: Nana do Carmo)

Hanspeter Heeb. (Bild: Nana do Carmo)

ROMANSHORN. Es ist eine Entschädigung, die relativ spät entrichtet wird. Wie in der Jahresrechnung 2015 der Primarschulgemeinde Romanshorn vermerkt ist, erhält Schulpräsident Hanspeter Heeb eine Lohnnachzahlung, die sich auf Grundlage der vergangenen zehn Jahre errechnet. Der entsprechende Betrag beläuft sich auf mehr als 30 000 Franken.

250 Franken pro Monat

«Budgetüberschreitung infolge Lohnnachzahlung für Vorjahre an den Schulpräsidenten», ist unter dem Posten «Besoldung für die Verwaltung» aufgeführt. «Der Fehler infolge nicht korrekter Besoldungs-Abrechnungen seit Eintritt belief sich auf rund 250 Franken monatlich.» Angesprochen darauf, um welche ausbezahlte Leistung es sich bei der Geldsumme handelt, sagt Heeb: «Es ist ein Missverständnis.» Wie damals bei Amtsträgern üblich, habe die Schulbehörde bei seinem Eintritt die Lohnzahlung in Form des Lohnmaximums beschlossen. «Irrtümlich wurde dann mit 130 Prozent des Basislohnes statt mit 140 Prozent gerechnet.» Dass er über so lange Zeit nichts gemerkt hat, führt der Schulpräsident darauf zurück, dass er in einem Teilpensum angestellt ist. «Der Fehler war ohne Nachrechnen nicht ersichtlich.»

Den «Irrtum» habe Schulsekretär Simon Alig Anfang Dezember entdeckt, sagt Heeb. «Ich habe daraufhin der Behörde einen Bereinigungsvorschlag in der Höhe von 5000 Franken gemacht.» Diesen habe die Primarschulbehörde jedoch abgelehnt, im wesentlichen, weil Grundlageninformationen gefehlt hätten. Laut Heeb traf die Behörde im Januar genauere Abklärungen und fasste den Beschluss zu einer Nachzahlung von 35 000 Franken.

Nach fünf Jahren verjährt

Es stellt sich die Frage, weshalb die Schulbehörde entschied, den Lohn zehn Jahre rückwirkend auszubezahlen. Denn Lohnforderungen, ob Grundlohn, Lohnzuschläge oder Spesen, verjähren laut dem Gesetz nach fünf Jahren. Zudem gehen verjährte Forderungen zwar nicht unter, sie sind aber mit der sogenannten Verjährungseinrede belastet. Das heisst, der Schuldner kann nicht mehr gerichtlich dazu verpflichtet werden, die Forderung auszubezahlen. «Tut er es trotzdem, dann freiwillig», heisst es im Gesetzesartikel.

Heeb, der selber Jurist ist und 16 Jahre als nebenamtlicher Richter am Bezirksgericht Arbon tätig war, sagt über die Klausel: «Betreffend Verjährung habe ich der Behörde mitgeteilt, dass es mir persönlich gleich sei, ob diese geltend gemacht werde.» Er fügt an: «Ich würde es aber seltsam finden, wenn sich ein Arbeitgeber aufgrund eines von diesem selbst zu verantwortenden Fehlers bereichern würde.» Weitere Auskunft gibt er dazu nicht. Beim Entscheid über die Lohnnachzahlung sei er in den Ausstand getreten. Heeb verweist stattdessen auf Vizepräsident Daniel Hungerbühler. Am Mittwoch und gestern war Hungerbühler für unsere Zeitung nicht erreichbar.

«Keinerlei Zusammenhang»

In Romanshorn kursiert das Gerücht, dass Heeb mit dem Geld für ausstehende Prozesskosten aufkommt. Diese hat er nach erfolgloser Klage gegen Behördenmitglieder und Mitarbeiter der Sekundarschule wegen Persönlichkeitsverletzung zu tragen. Dem widerspricht der Schulpräsident. Die Verfahrenskosten seien deutlich höher, er müsse neben den eigenen Kosten die Kosten der Beklagten übernehmen. «Mit den rund 45 000 Franken Prozesskosten, die bei mir angefallen sind, steht diese Zahlung in keinerlei Zusammenhang.»