In den Weisungen der Gemeinde an die Parteileitungen im Ort sind unter anderem folgende Punkte angeführt: • Frühester Beginn: sechs Wochen vor dem jeweiligen Wahlwochenende. • Werbeträger dürfen die Verkehrsübersichtlichkeit nicht beeinträchtigen.
In den Weisungen der Gemeinde an die Parteileitungen im Ort sind unter anderem folgende Punkte angeführt:
• Frühester Beginn: sechs Wochen vor dem jeweiligen Wahlwochenende.
• Werbeträger dürfen die Verkehrsübersichtlichkeit nicht beeinträchtigen.
• Alle Plakate sind am Tag nach dem Wahlwochenende abzuräumen bzw. zu beseitigen.
• Wahlwerbung, die früher als sechs Wochen vor dem Wahlwochenende angebracht wird, (…) wird ohne zusätzliche Ankündigung auf Kosten (…) der entsprechenden Partei durch das Bauamt entfernt. (mte)