Regeln der Gemeinde zur Plakatierung vor Wahlen

In den Weisungen der Gemeinde an die Parteileitungen im Ort sind unter anderem folgende Punkte angeführt: • Frühester Beginn: sechs Wochen vor dem jeweiligen Wahlwochenende. • Werbeträger dürfen die Verkehrsübersichtlichkeit nicht beeinträchtigen.

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In den Weisungen der Gemeinde an die Parteileitungen im Ort sind unter anderem folgende Punkte angeführt:

• Frühester Beginn: sechs Wochen vor dem jeweiligen Wahlwochenende.

• Werbeträger dürfen die Verkehrsübersichtlichkeit nicht beeinträchtigen.

• Alle Plakate sind am Tag nach dem Wahlwochenende abzuräumen bzw. zu beseitigen.

• Wahlwerbung, die früher als sechs Wochen vor dem Wahlwochenende angebracht wird, (…) wird ohne zusätzliche Ankündigung auf Kosten (…) der entsprechenden Partei durch das Bauamt entfernt. (mte)