ARBON. Die Stadt möchte die verkehrsberuhigte Hauptstrasse beleben und Begegnungszonen schaffen – vorläufig als Provisorium. Vor dem Städtli-Kiosk und der Skyline-Bar ist ein Prototyp einer Holzterrasse geplant. Auf öffentlichem Grund, betrieben mit einer Konzession.
Im Rahmen des Projektes «Lebensraum Altstadt» ist vorgesehen, nach und nach verschiedene Bereiche der seit Jahresbeginn nur noch in einer Richtung befahrenen Strasse mit sogenannten Begegnungsterrassen zu bestücken.
Für diese Plattformen vergibt die Stadt als Grundeigentümerin eine Konzession. «Der Konzessionsinhaber kann die zur Verfügung gestellte Fläche entsprechend seinen Vorstellungen als private, respektive öffentliche (Gastronomie) Terrasse oder als Ladenauslage nutzen», heisst es in einer Muster-Konzessionsvereinbarung. Im Stadthaus liegt bis 5. März das Gesuch einer ersten «Restaurations- und Begegnungsterrasse» öffentlich auf.
Gesuchstellerin ist die Stadt Arbon, weil die Hauptstrasse nach der Inbetriebnahme der neuen Kantonsstrasse ins Gemeindestrassennetz überführt worden ist. Der Prototyp soll auf dem gelb markierten Fahrbahnbereich vor dem Städtli-Kiosk und der Skyline-Bar zwischen Stadthaus und Obertor plaziert werden, wie aus einem rudimentären Plan ersichtlich ist.
Die Freiluftbar soll maximal 20 Sitz- und Stehplätze bieten und mit seitlichen Geländern versehen werden. Zur Plattform selber gibt es in den spärlichen Auflageunterlagen weder eine Beschreibung noch eine Visualisierung. Arbon orientiere sich am Beispiel der Stadt Biel, sagt Monique Trummer Kissling von der städtischen Medienstelle auf Nachfrage. In der Berner Seeland-Stadt gibt es unter anderem dem Trottoir vorgelagerte Beizli auf Holzrosten. Offerten sähen, so Trummer Kissling, eine Gestaltung in Lärchenholz vor.
Bei einer gastronomischen Nutzung dieser Holzterrassen ist eine Bewilligung einzuholen. Zudem muss das Mobiliar einheitlich sein und «eine Falle machen». Das gelte auch für Sonnenschirme, die nicht in den Strassenraum hinausragen dürfen, heisst es in den Bestimmungen der Konzession.
Konzessionen werden vorläufig befristet und gebührenfrei bis Ende 2014 erteilt – solange dauert auch das Provisorium des neuen Verkehrsregimes in der Altstadt.