Eine Volksschulgemeinde übernimmt laut dem Gesetz über die Volksschule die Aufgaben der Primar- und der Sekundarschulgemeinde. Das heisst vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe eins befindet sich alles unter einem Dach.
Eine Volksschulgemeinde übernimmt laut dem Gesetz über die Volksschule die Aufgaben der Primar- und der Sekundarschulgemeinde. Das heisst vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe eins befindet sich alles unter einem Dach. Von einer Einheitsgemeinde spricht man umgangssprachlich, wenn die Politische Gemeinde die Aufgaben der Schulgemeinde übernimmt. Das Gebiet der Schulgemeinde muss sich dabei aber mit jenem der Schulgemeinde decken. (ndo)