Neues Leben im alten Bahnhof

KREUZLINGEN. Die Stadt Kreuzlingen möchte das Bahnhofsgebäude Bernrain im Baurecht Manuel Miller überlassen. Dieser sucht neue Räumlichkeiten für sein Unternehmen. Der Gemeinderat entscheidet nächsten Donnerstag darüber.

Nicole D'orazio
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Manuel Miller steht vor dem alten Bahnhofsgebäude Bernrain. Er hofft, bald mit seiner Firma einziehen zu können. (Bild: Donato Caspari)

Manuel Miller steht vor dem alten Bahnhofsgebäude Bernrain. Er hofft, bald mit seiner Firma einziehen zu können. (Bild: Donato Caspari)

Das alte Bahnhofsgebäude ist verlassen und in einem schlechten Zustand. Bald soll nach dem Willen des Stadtrats wieder Leben einkehren. Im Baurecht soll die Parzelle Manuel Miller mit seiner Eventcrew GmbH überlassen werden. Der Gemeinderat wird am kommenden Donnerstag über diesen befinden. «Dem Stadtrat war immer klar, dass man das Gebäude nicht verkaufen will, da es kulturhistorisch wertvoll ist», sagte Stadtpräsident Andreas Netzle an der gestrigen Pressekonferenz. «Auch soll es in seiner Form erhalten werden.»

Die Stadt hat die Parzelle 2007 gekauft. Diese wurde mittlerweile der Wohn- und Gewerbezone 50 zugeteilt. Das alte Bahnhofsgebäude wird von der kantonalen Denkmalpflege zudem als in der Gesamtform erhaltenswert eingestuft.

Auf eine Ausschreibung des Baurechts gingen zwei Bewerbungen ein. Die Stadt verhandelte in der Folge mit Manuel Miller. «Seine Firma ist auf Renovationen von Häusern spezialisiert. Der Bahnhof würde zum neuen Firmensitz werden. Gerne geben wir einem Kreuzlinger Jungunternehmer eine Chance», sagt Netzle.

Genaue Fristen für Renovation

Miller musste der Stadt ein Vorprojekt abgeben. «Der Bahnhof ist in einem schlimmen Zustand. Die Renovation müsste bald erfolgen. Dazu sind im Baurechtsvertrag Fristen vorgegeben», erklärt der Stadtpräsident. Miller rechnet dafür mit Investitionen zwischen 800 000 Franken und einer Million. In der gemeinderätlichen Kommission seien jedoch verschiedene Bedenken geäussert worden. «Einige befürchten, dass das Gebäude trotzdem abgerissen wird oder die Fristen für die Renovation nicht eingehalten werden.»

Ein Abbruch ist kein Thema

Der Stadtrat sei überzeugt, dass der Vertrag so in Ordnung sei. Man habe ihn aber sicherheitshalber in den kritisierten Punkten noch nachgebessert, um Gewissheit zu schaffen. «Ein Abbruch ist mit diesem Vertrag kein Thema», betont Netzle. Die Vertragsdauer von 75 Jahren sei in der Kommission von einigen zudem als zu lange befunden worden. «Wir haben mit Miller gesprochen. Er wäre auch mit einer kürzeren Dauer einverstanden, wenn das gewünscht ist.» Die Mindestlaufzeit für einen Baurechtsvertrag beträgt 30 Jahre.