Neuer Kostenteiler für Abwasserreinigung

KESSWIL. Seit 1974 betreiben die Gemeinden Dozwil, Güttingen, Kesswil und Uttwil die gemeinsame Abwasserreinigungsanlage Niederholz in Kesswil.

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KESSWIL. Seit 1974 betreiben die Gemeinden Dozwil, Güttingen, Kesswil und Uttwil die gemeinsame Abwasserreinigungsanlage Niederholz in Kesswil. Während in der Vergangenheit die Infrastruktur immer wieder den aktuellen Gegebenheiten angepasst wurde, konnte das Organisationsreglement bisweilen noch nicht an die heutige Zeit angepasst werden.

Die Verbandsgemeinden nahmen dieses Projekt vor einigen Jahren in Angriff. Es entpuppte sich aber als schwieriger als erwartet.

Zur Abstimmung bereit

Nach vielen gemeinsamen Sitzungen, Berechnungen, Abklärungen und Anpassungen kann nun ein neues Organisationsreglement der Bevölkerung aus den Verbandsgemeinden vorgelegt werden. Sie stimmt in den nächsten Wochen an den Gemeindeversammlungen darüber ab.

Ein wichtiger Aspekt der Überarbeitung war, die Kosten möglichst einfach und transparent zu verteilen. Dozwil drängte seit längerem auf eine neue Lösung. Anstelle von fixen Prozentsätzen soll künftig das Verursacherprinzip gelten. Bei Verbandskanälen und Bauwerken ist die Wassermenge Berechnungsgrundlage, was zu Verschiebungen führt. Konkret sieht der Schlüssel so aus: Güttingen trägt 32,4 Prozent der Kosten (vorher 31,048 Prozent), Uttwil 30,04 Prozent (27,892), Kesswil 25,68 Prozent (26,42) und Dozwil 11,88 Prozent (14,64).

Regelmässige Neubeurteilung

Bei der Kläranlage wird zusätzlich die Verschmutzung des Abwassers berücksichtigt. Und so sieht der Kostenteiler bei der Ara aus: Güttingen übernimmt 33,94 Prozent (31,048), Uttwil 32,13 Prozent (27,892), Kesswil 20,91 Prozent (26,42) und Dozwil 13,02 Prozent (14,64). Grundsätzlich wird der Kostenteiler alle fünf Jahre neu angeschaut. Verändern sich die Grundlagen massgebend, so kann eine einzelne Verbandsgemeinde eine Neubeurteilung zuhanden der Delegiertenversammlung beantragen. (red.)