ROMANSHORN. Die Aufgabe der Vormundschaftsbehörde wird ab Januar des nächsten Jahres von der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) übernommen. Für die Gemeinde Romanshorn ist die KESB am Bezirkshauptort in Arbon zuständig.
ROMANSHORN. Die Aufgabe der Vormundschaftsbehörde wird ab Januar des nächsten Jahres von der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) übernommen. Für die Gemeinde Romanshorn ist die KESB am Bezirkshauptort in Arbon zuständig. Die fünfköpfige Behörde unter der Leitung von Andreas Hildebrand ist vom Regierungsrat bereits am 16. Februar gewählt worden. Die bisherigen Amtsvormundschaften werden aufgehoben und durch Berufsbeistandschaften ersetzt. Diese müssen geleitet sein und eine gewisse Grösse umfassen. In Romanshorn wird die Leitung der Berufsbeistandschaft dem Leiter der Sozialen Dienste Romanshorn, Christian Hug, übertragen. Er war langjähriger Vormundschaftssekretär. (red.)