An der morgigen Bürgerversammlung von Steinach beschliessen die Stimmberechtigten über die neue Gemeindeordnung.
STEINACH. Die Gemeindeordnung regelt die Organisation der Gemeinde im Hinblick auf die Einführung der Einheitsgemeinde per 1. Januar 2013. Sie entspricht dem Entwurf, welchen der Schulrat in Absprache mit dem Gemeinderat der Bürgerschaft mit der Inkorporationsvereinbarung bei der Bürgerversammlung von Mitte Juni 2011 vorgelegt hat, das heisst der bisherige Entwurf wird der Bürgerschaft unverändert zur Genehmigung unterbreitet. Das Gutachten und die Gemeindeordnung wurden allen Haushaltungen verteilt.
Die neue Gemeindeordnung sieht im Vergleich zur geltenden Gemeindeordnung im Wesentlichen folgende vier Änderungen vor:
• Sie ist auf die künftige Einheitsgemeinde ausgerichtet und regelt folglich auch die Aufgaben und Pflichten der Schule. • Der Gemeinderat soll neu aus sieben Mitgliedern bestehen (Gemeindepräsident, Schulratspräsident und fünf weitere Mitglieder). Bisher waren es ohne Schulratspräsident fünf Mitglieder. • Die notwendige Unterschriftenzahl für Referenden und Initiativen wurde auf 200 festgelegt. Bisher waren es 10 Prozent der Stimmberechtigten, was derzeit 204 Unterschriften entspricht. • Die Ergänzung der neuen Gemeindeordnung mit dem Eventualantrag, dem Volksvorschlag und der Volksmotion, welche neu durch das Gemeindegesetz ermöglicht werden.
Im zweiten Teil der Bürgerversammlung von morgen Dienstag wird vom kantonalen Baudepartement Hubert Meusburger, Leiter der Abteilung Naturgefahren/Talsperren, auch über die Resultate der Gefahrenkartierung und das weitere Vorgehen in der Umsetzung informieren.
Zum zweiten Teil der Bürgerversammlung sind auch nicht stimmberechtigte Mitbürgerinnen und Mitbürger eingeladen, schreibt die Gemeinde in einer Mitteilung. (grs)