Für negative Schlagzeilen sorgte 2008 ein Hefenhofer Tierhalter, der vom Bezirksgericht Arbon wegen Tierquälerei verurteilt worden war. Obwohl der Mann bereits einschlägig vorbestraft war, wurde vorerst von einem Tierhalteverbot abgesehen, bis das Urteil rechtskräftig geworden ist. (rk)
Für negative Schlagzeilen sorgte 2008 ein Hefenhofer Tierhalter, der vom Bezirksgericht Arbon wegen Tierquälerei verurteilt worden war. Obwohl der Mann bereits einschlägig vorbestraft war, wurde vorerst von einem Tierhalteverbot abgesehen, bis das Urteil rechtskräftig geworden ist. (rk)