Der Stadtrat hat den Auftrag an die St. Galler Firma Securitas für die Ordnungsdienst-Patrouille der Securitas erneuert. Für die Patrouillengänge ab März wird dabei erstmals das neue Reglement über die öffentliche Sicherheit und Ordnung angewendet.
ARBON. Das Reglement ist seit seit 1. Januar in Kraft. Klarheit schafft es nun bezüglich Nachtruhe. Diese beginnt um 22 Uhr und endet am Morgen um 6 Uhr, ausser in den Monaten Juni, Juli und August. Dann gilt Nachtruhe erst ab 23 Uhr – auch in Gartenwirtschaften. Von den Anwohnern ist in den späteren Abendstunden etwas mehr Toleranz gefragt. Im Gegenzug werden die Ordnungsdienste beauftragt, nach Beginn der Ruhezeit konsequent darauf zu pochen. Während den Ruhezeiten sind lärmige Tätigkeiten und Veranstaltungen nicht gestattet.
Für Arbeiten und Beschäftigungen mit lauten Motoren, Maschinen und Geräten beginnt die Nachtruhe bereits um 20 Uhr. Wer danach den Rasen mäht, wird von der Patrouille ermahnt und kann im Wiederholungsfall gebüsst werden.
Für die «Partyzone» im Seepark gelten die Ruhe- und Ordnungsbestimmungen genauso wie für die übrige Stadt. Zelten ist nicht gestattet. Mobile Musikanlagen können in moderater Lautstärke betrieben werden. Personen, die ihren Abfall nicht an den vorgesehenen Orten entsorgen, oder kommerzielle Anbieter, die ohne Bewilligung alkoholische Getränke anbieten, werden wie bisher weg- oder in die Schranken gewiesen. Die von der Stadt Arbon legitimierten Patrouilleure sind berechtigt, bei groben Übertretungen des Abfallgesetzes Ordnungsbussen zu erheben. Gebüsst wird auch, wer bei Entsorgungsstellen illegal Abfall deponiert.
Die 2010 erlassene ganzjährige Leinenpflicht für Hunde im Gebiet zwischen Hafen und dem Waschplatz, im Pärkli, im Jakob-Züllig-Park sowie im Weiherareal besteht weiter. In öffentlichen Parks und Anlagen sowie im öffentlich zugänglichen Uferbereich von Gewässern darf nur an den von der Stadt eingerichteten Stellen oder in selbst mitgebrachten Grillbehältern Feuer entfacht werden. Die Ordnungsdienst-Patrouille stösst bei der Bevölkerung auf eine gute Akzeptanz. An den Kosten beteiligen sich unter anderem die Schulen, Kirchgemeinden sowie private Firmen. (mtk/red.)