LANDSCHLACHT: Gemeinde will sich Vorkaufsrecht sichern

Nächsten Herbst geht das Internationale Blindenzentrum zu, wenn nicht Investoren für den weiteren Betrieb oder eine neue Strategie auftauchen. Der Gemeinderat bringt sich aktiv ein.

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Mitte November wurde publik, dass das internationale Blindenzentrum per 30. September 2018 den Betrieb einstellen wird. Gemeindepräsident René Walther sagt auf Anfrage unserer Zeitung, er bedauere die Schliessung. Für die Betroffenen sei die Nachricht natürlich schwer zu verdauen. Andererseits müsse zur Kenntnis genommen werden, dass blinde und sehbehinderte Menschen heutzutage gut in die Gesellschaft integriert seien, so dass die Nachfrage für solche Angebote seit Jahren rückläufig sei.

Der Gemeinderat ist laut Walther schon vor eineinhalb Jahren aus erster Hand über die Probleme des Blindenzentrums informiert worden. Man habe sich schon seit Längerem eingehend mit dem Thema befasst. Ein finanzielles Engagement der Gemeinde für eine private Organisation sei ausgeschlossen. Helfen könne man höchstens bei der Vermittlung von Kontakten zu betriebswirtschaftlichem Knowhow und möglichen Investoren. Der Gemeinderat habe sich dem- entsprechend angeboten und auch immer wieder eingebracht.

Umzonung für Wohnen ist ausgeschlossen

Walther betont, dass ein Verkauf und eine Umnutzung des über 14000 Quadratmeter grossen Areals nicht so einfach möglich sei. Die Liegenschaft befindet sich in einer Hotel- und Kurzone. Auf die Schnelle eine Wohnüberbauung hochzuziehen und Profit schlagen, könne man nicht. Dies wäre auch nicht im Interesse der Gemeinde. Eine Umzonung sei ausgeschlossen, da die Ortsplanungsrevision gerade erst abgeschlossen worden sei und ein Einzonungsmoratorium bestehe. Zudem erfülle die Gemeinde Münsterlingen die Kriterien des Planungs- und Baugesetzes für eine Umzonung der Liegenschaft in Wohnzone bei weitem nicht. Einige Bürgerinnen und Bürger hätten vorgeschlagen, dass man dort die geplanten Generationenwohnungen realisieren könnte. Doch leider sei die Anlage ungeeignet und die Bausubstanz schlecht. «Das käme zu teuer.» Auch handelt es sich dabei um eine Wohnnutzung, welche nicht zonenkonform wäre. Vorstellen kann sich der Gemeindepräsident höchstens, dass die Gemeinde die Liegenschaft als «Zwischenlösung» erwirbt, um so über eine zukünftige Nutzung und Eigentümerschaft mitbestimmen zu können. Der Gemeinderat habe dementsprechend das Interesse am Erwerb eines Vorkaufsrechtes gegenüber den Verantwortlichen bekundet. René Walther hofft, dass sich bald eine tragfähige, nachhaltige Lösung abzeichnet. Er sehe Möglichkeiten, bei der auch die Interessen der Blinden und Sehbehinderten teilweise berücksichtigt werden könnten. Jedoch sei ein Umdenken nötig. «Das Schlimmste wäre für mich, wenn die Anlage stillgelegt wird und Jahre leer steht.» (meg)