KREUZLINGEN: Kanton schreibt Abstimmungs-Rekurs in Kreuzlingen ab

Der Rekurs gegen das Abstimmungs-Ergebnis zum Stadthaus-Kredit wird als erfüllt abgeschrieben. Die Stadt Kreuzlingen hatte unter Aufsicht des Kantons nachgezählt und das knappe Ergebnis bestätigt.

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Die Architekten Markus Zbinden und Jürg Niggli von Niggli und Zbinden Architekten vor ihrem Siegerprojekt. (Bild: Donato Caspari/Archiv)

Die Architekten Markus Zbinden und Jürg Niggli von Niggli und Zbinden Architekten vor ihrem Siegerprojekt. (Bild: Donato Caspari/Archiv)

Für das Departement für Inneres und Volkswirtschaft sei die Sache damit erledigt, heisst es in einem Communiqué der Stadt Kreuzlingen vom Donnerstag. Der Stadtrat habe dem Rekursbegehren entsprochen. Das Ergebnis der Auszählung sei absolut korrekt.

Da der Rekurs keine Begründung enthielt, hätte der Kanton einen Anspruch auf Nachzählung «wohl eher verneint». Ein knappes Ergebnis allein begründe keinen Anspruch auf Nachzählung. Es müssten Unregelmässigkeiten beziehungsweise ein Mangel an der Ermittlung des Abstimmungsergebnisses glaubhaft gemacht weren können.

Die Stimmberechtigten hatten den Kredit für ein neues Stadthaus für 47,5 Mio. Franken am 27. November äusserst knapp mit 2068 zu 2063 Stimmen gutgeheissen. Wegen einer Stimmrechtsbeschwerde veranlasste die Gemeinde von sich aus eine Nachzählung der Stimmen. Sie ergab exakt das gleiche Ergebnis wie am Abstimmungssonntag. (sda)