SALMSACH. Die Gemeinde Salmsach wollte bei Alfred Wüst unrechtmässig Wassergebühren erheben. Der Unternehmer verlangt eine Strafuntersuchung. Die Staatsanwaltschaft weigert sich jedoch, und niemand will ihr Beine machen. Eine ganz kleine Hoffnung bleibt Wüst noch.
Alfred Wüst scheint seinen jahrelangen Kampf um Gerechtigkeit verloren zu haben. Er muss der Gemeinde zwar keine Gebühren für die Ableitung des Regenwassers in den Wattgraben zahlen, nachdem er sich mit Erfolg dagegen gewehrt hat. Es geht um sogenannte Flächenbeiträge in der Höhe von fast 9000 Franken.
Es wird aller Voraussicht nach aber keine Strafuntersuchung geben, die sich Wüst so sehr wünscht, weil er überzeugt ist, Opfer einer Intrige zu sein.
Vor wenigen Tagen dürfte die letzte Hoffnung des Salmsacher Unternehmers geplatzt sein. Das Büro des Grossen Rates ist nicht auf seine Aufsichtsbeschwerde eingetreten, die er im Juni eingereicht hat. Weder das Parlament noch die Justizkommission seien zuständig, heisst es im Schreiben von Grossratspräsident Ulrich Müller.
Für Wüst ist klar, dass er mit seinem Anliegen aus politischen Gründen aufs Abstellgleis geschoben werden soll. «Es sind persönliche Beziehungen im Spiel, und niemand will sich die Finger verbrennen. Alle flüchten sich in Ausreden.» Dabei sei die Sache klar.
In der Verfassung stehe unmissverständlich, dass der Grosse Rat die oberste Aufsicht im Kanton ausübe. Wenn das Büro des Parlaments jetzt behaupte, damit sei nicht die Überprüfung konkreter Einzelfälle gemeint, ist das für Wüst nur eine Ausrede. «Es sind doch alles immer Einzelfälle.»
Wüst hat darum nochmals Einsprache eingelegt und alle 130 Mitglieder des Grossen Rates noch vor Weihnachten direkt angeschrieben in der Erwartung, dass sie sich seinem Anliegen doch noch annehmen. «Ich verlange, dass mein Begehren umgehend auf die nächste Traktandenliste des Grossen Rats gesetzt wird», sagt Wüst.
Der Salmsacher Unternehmer lässt nicht locker, weil er sicher ist, dass ihm der ehemalige Gemeindeammann von Salmsach, das verantwortliche Ingenieurbüro und weitere Beteiligte inklusive Verwaltungsgericht übel mitgespielt haben, indem sie bewusst einen falschen und nur zu dem einen Zweck erstellten Plan verwendeten, um ihn zur Kasse bitten zu können. Wüst verlangt deshalb, dass endlich ermittelt wird wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch, Urkundenfälschung, Betrug und Beihilfe zu Betrug.
Die Beweise dafür würden auf dem Tisch liegen, sagt Wüst. Und im ersten Verfahren zur Abwendung der Zahlungspflicht in bezug aufs Regenwasser seien sie von den zuständigen Instanzen auch gewürdigt worden. Wüst kann nicht verstehen, warum die von ihm beigebrachten Dokumente jetzt plötzlich im Rahmen eines Strafverfahrens keine Bedeutung mehr haben sollen.
Das Verwaltungsgericht gab dem Salmsacher Unternehmer am 20. Januar 2010 im letzten Jahr Recht, dass es sich beim Wattgraben um einen Bach handelt und er deshalb finanziell nicht belangt werden darf. Die Gemeinde hatte das Gewässer als Kanalisation eingestuft – und ihm Rechnungen geschickt.
Das zuständige Bezirksamt lehnte aber eine Strafuntersuchung ab. Es schloss die Akten im Herbst 2010. Das Ingenieurbüro könne nicht wegen Amtsmissbrauchs belangt werden. Und wo die Gemeinde beziehungsweise der Kanton Pflichten verletzt haben solle, sei nicht erkennbar, beschied das Bezirksamt Wüst. Auch in bezug auf Urkundenfälschung sah es keinen Grund, Nachforschungen anzustellen: «Es ist kein Motiv ersichtlich», heisst es in der Verfügung.
Das Bezirksamt findet deutliche Worte an die Adresse von Wüst: Werde versucht, mit Globalanschuldigungen gegen sämtliche beteiligten Personen ein Strafverfahren anzustossen, «so wird die Grenze zum Rechtsmissbrauch mehr als geritzt und das Strafrecht zweckwidrig missbraucht».
Wüst zeigte sich unbeeindruckt von der Rüge. Er gelangt in der Folge an die Staatsanwaltschaft, die aber ebenfalls keinen Grund zum Handeln sah. Wüst kann den negativen Entscheid bis heute nicht akzeptieren. Er hält ihn für willkürlich. «Die Staatsanwaltschaft hat es kategorisch abgelehnt, auf meine vorgebrachten Beweise einzutreten. Am Schluss wurde mir sogar eine Antwort verweigert. Das ist Amtsmissbrauch und Begünstigung», sagt er.
Wüst reichte deshalb Aufsichtsbeschwerde ein, um den Verantwortlichen Beine zu machen. Doch weder der Generalstaatsanwalt noch das zuständige Departement noch der Regierungsrat wollten sich mit seinem Fall befassen.
Der Salmsacher Unternehmer ist entsetzt ob der immer gleich lautenden Antwort, zuletzt jetzt auch vom Büro des Grossen Rates. «Das kann doch nicht sein», ärgert er sich. «Irgendjemand muss doch zuständig sein. Andernfalls kann im Thurgau offenbar jeder machen, was er will, ohne befürchten zu müssen, belangt zu werden.»