Heeb blitzt beim Kanton ab

ROMANSHORN. Sekundarschulpräsident Walo Bohl kann fürs erste aufatmen. Der Kanton hat eine Stimmrechtsbeschwerde von Hanspeter Heeb gegen ihn abgewiesen. Doch dieser gibt nicht auf.

Markus Schoch
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Hanspeter Heeb Beschwerdeführer gegen Sek-Präsident Walo Bohl (Bild: pd)

Hanspeter Heeb Beschwerdeführer gegen Sek-Präsident Walo Bohl (Bild: pd)

Das Departement für Erziehung und Kultur (DEK) kann kein Fehlverhalten von Walo Bohl an der Rechnungs- und Budgetgemeinde der Sek im letzten Jahr erkennen. Genau das wirft ihm Hanspeter Heeb aber vor. Bohl habe im Zusammenhang mit der Diskussion um ein gemeinsames Sekretariat von Primar- und Sekundarschulgemeinde teilweise falsch und unfair informiert. Heeb reichte deshalb im letzten Dezember Stimmrechtsbeschwerde ein, und zwar als Privatperson und nicht als Primarschulpräsident. Der Kanton hat sie jetzt abgewiesen, soweit er überhaupt auf sie eingetreten ist.

Heeb zieht Urteil weiter

Der Entscheid sei relativ klar, sagt Bohl. «Und darüber sind wir in der Behörde sehr froh.» Richtig glücklich ist Bohl aber trotzdem nicht. Denn Heeb zieht das Urteil ans Verwaltungsgericht weiter.

Das DEK sei «materiell kaum auf die Beschwerde eingegangen», begründet Heeb sein Vorgehen. Für ihn keine grosse Überraschung. Das Departement habe sich in der Vergangenheit immer «relativ zurückgehalten beim Rügen von Schulbehörden oder Präsidenten». Deshalb wolle er den Sachverhalt auch noch vom Verwaltungsgericht beurteilen lassen.

Erwarte faire Behandlung

Der Antrag sei fair im voraus angekündigt worden, er erwarte deshalb umgekehrt auch, fair behandelt zu werden, stellt Heeb klar. Und er erwarte selbstverständlich ebenfalls, dass die Diskussion an den Versammlungen im Protokoll richtig wiedergegeben werde.

Im konkreten Fall sei es aber nicht so. Das Abstimmungsergebnis sei falsch, da die Enthaltungen gar nicht gezählt worden seien. «Auch die Weigerung, meinen Antrag entgegenzunehmen, mit der falschen Behauptung, dieser sei nur in der Form einer Erheblicherklärung möglich, sind verfälscht und sinnwidrig protokolliert», sagt Heeb. Das gleiche gelte für die Wortmeldung von Stadtammann David H. Bon, der Walo Bohl korrigiert und damit die Abstimmung über seinen Antrag erst möglich gemacht habe.

«Wenn das Protokoll schon falsch ist, darf man sich nicht wundern, dass es keine Rüge gibt», findet Heeb.

Bohl bestreitet Vorwürfe

Sekundarschulpräsident Walo Bohl bestreitet «vehement», dass das Protokoll falsche Aussagen enthält. Sowohl die Behörde als auch die Stimmenzähler hätten es darum ohne Einwände einstimmig genehmigt.

Und das zuständige Departement habe es ebenfalls stillschweigend zur Kenntnis genommen.