Flurstrassen brauchen Pflege

Die Gemeinde Märstetten hat ein neues Reglement für den Unterhalt der Flur- und Waldstrassen ausgearbeitet. Am Mittwoch wurde darüber informiert.

Rudolf Steiner
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Gemeinderat Franz Meier (r.) mit Teilnehmern am Informationsabend. (Bild: rst)

Gemeinderat Franz Meier (r.) mit Teilnehmern am Informationsabend. (Bild: rst)

Märstetten. In der Hälfte der 80 Gemeinden im Kanton Thurgau wird der Unterhalt der Flur- und Waldstrassen bereits mit einem Reglement geregelt. In den anderen Gemeinden sind entweder Korporationen dafür verantwortlich oder er wird wie in Märstetten durch die Politischen Gemeinden ausgeführt und finanziert. Das soll nun auch in Märstetten mit einem neuen Reglement geändert werden.

In der Gemeinde Märstetten gebe es auf einer Fläche von 1018 Hektaren insgesamt 73 Kilometer Strassen, davon 43 Kilometer Flur- und Waldstrassen, erklärte Alex Hasler vom Landwirtschaftsamt des Kantons. Zusammen mit Franz Meier, der im Gemeinderat das Ressort Tiefbau und Landwirtschaft betreut, und Gemeindeschreiber Pascal Lüthy informierte er im Schulzentrum Weitsicht über das neue Reglement. Gemeindeammann Jürg Schumacher, der vor einer Woche verunfallte, war wegen Spitalaufenthalts verhindert.

50 Franken pro Hektare

Bereits im Februar 2007 hat eine Kommission, in der alle Beteiligten vertreten sind, die Arbeit aufgenommen und in der Zwischenzeit das nun vorliegende Reglement ausgearbeitet. Das sieht vor, dass sich neu alle Landeigentümer ausserhalb der Bauzonen mit einem Betrag von 25 Franken pro Hektare am Unterhalt der Flur- und Waldstrassen zu beteiligen haben. Ebenfalls 25 Franken pro Hektare würde die Politische Gemeinde beitragen. Durch diese 50 Franken pro Hektare kommen bei 835 Hektaren Kulturland und Wald pro Jahr rund 45 000 Franken für den Unterhalt zusammen, so Gemeinderat Franz Meier, der als Landwirt mit 42 Hektaren Land vom neuen Reglement selbst betroffen ist.

Neue Nutzer hinzugekommen

Dieser Betrag reicht für den einfachen Unterhalt der im Normalfall 3 Meter breiten Wege und Strassen, die grösstenteils der Bewirtschaftung des Bodens dienen. Allerdings seien in den letzten Jahren neue Benutzer wie Wanderer, Walker, Biker und Reiter dazugekommen. Und zudem habe auch die Beanspruchung durch immer schwerere Fahrzeuge und Maschinen bis zu 40 Tonnen und dadurch entstandene Schäden zugenommen, so Alex Hasler. Darum müssten auch die Kosten für den Unterhalt neu geregelt und auf alle Beteiligten aufgeteilt werden.

Das Reglement sieht vor, dass eine Unterhaltskommission von drei bis fünf Personen für die Sicherstellung des Unterhalts verantwortlich ist, wobei die Gemeinde für die Rechnungsführung im separaten Konto 16.01 zuständig ist. Dadurch entstehen für den Arbeitsaufwand keine Verwaltungskosten. Mit den 45 000 Franken könnten von den 43 Kilometer Flur- und Waldstrassen jährlich 4 Kilometer neu gekiest oder 1,5 Kilometer aufwendiger (Bankett, Randabschluss) saniert werden.

Demnächst auf der Homepage

Das im Entwurf vorliegende Reglement und der Plan der Flur- und Waldstrassen soll demnächst auf der Homepage der Gemeinde Märstetten aufgeschaltet und auf der Gemeindeverwaltung zur Einsicht aufgelegt werden. Und im Mai soll an der Gemeindeversammlung über das Reglement abgestimmt und auf Anfang 2010 in Kraft gesetzt werden.