Die Weilerzone bezweckt gemäss Baureglement der Gemeinde Egnach die Erhaltung und Pflege der Bausubstanz in bestehenden Weilern sowie die Sicherung der charakteristischen Umgebung und Freiräume.
Die Weilerzone bezweckt gemäss Baureglement der Gemeinde Egnach die Erhaltung und Pflege der Bausubstanz in bestehenden Weilern sowie die Sicherung der charakteristischen Umgebung und Freiräume. Zulässig sind Wohnbauten, Landwirtschaftsbetriebe sowie mässig störende dörfliche Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe. Gestattet sind Umbauten, Zweckänderungen sowie einzelne Neubauten zur Schliessung von Baulücken. Dabei ist der Charakter des Weilers und die Eigenart der Bauten zu wahren. (lgo)