Die Stadt Romanshorn hat ein Baugesuch für ein Restaurant mit Bar sowie einen Gelateria-Container eingereicht. Allfällige Lärmprobleme könnte der Stadtrat mit einer Ausnahmebewilligung umgehen.
ROMANSHORN. Die Hafenlounge ist in die zweite Sommersaison gestartet. Während die Besucher dort auf Liegestühlen im Sand ihren Cocktail schlürfen, will die Stadt Romanshorn Nägel mit Köpfen machen. Noch bis morgen liegen auf der Bauverwaltung zwei Gesuche auf. Gesuchstellerin ist die Stadt. Geplant ist ein Gebäudetrakt für ein Restaurant mit Barbetrieb sowie ein Gelateria-Container.
Ziel der Stadt ist es, auf der Hafenpromenade eine fixe Installation zu haben. Bisher stehen dort nur Zelte. «Wir sind der Meinung, der Pächter Urs Schmidhauser macht einen guten Job, die Hafenlounge ist eine Bereicherung für die Stadt», sagt Bauverwalter Patrick Sieber. Da der Hafenlounge-Betreiber einen Vertrag mit der Stadt für drei weitere Jahre habe und die Stadt selbst das Areal von den SBB bis ins Jahr 2022 mieten könne, mache es Sinn, etwas Stabileres hinzustellen. «Zelte sind in energetischer Hinsicht nicht gut, vor allem im Winter. Und sie schützen nicht vor Lärm.» Dem Baugesuch liegt deshalb eine Lärmprognose bei. «Das ist üblich bei Gartenwirtschaften», sagt Sieber. Elf Lärmquellen, die aufgrund des Betriebs der Hafenlounge entstehen, wurden von einem Ingenieurbüro untersucht. Dieses kam zum Ergebnis, dass bei der Lärmquelle «Kundenverhalten und Bedienung auf der Terrasse» die Grenzwerte nicht eingehalten werden können. Das gilt für die Ruhezeiten von 19 bis 22 Uhr und in den Nachtzeiten von 22 bis 7 Uhr.
Im ersten Zeitraum könnten gemäss Prognose zusätzliche betriebliche und bauliche Massnahmen – beispielsweise die räumliche Umverteilung der Kunden oder der Bau eines Vordaches zur Schallreduktion – ausreichen, um die Vorschriften einzuhalten.
Im zweiten Zeitraum kann der Grenzwert nur durch «deutliche betriebliche Einschränkungen» eingehalten werden. Gemeint ist die Reduktion der Kundenzahl oder die Sperrung der Strandbar. Eine weitere Möglichkeit sind Erleichterungen: Der Stadtrat muss in diesem Fall eine Ausnahmebewilligung für den Betrieb erteilen. Sieber erklärt dazu, dass die Lärmprognose aber mittels Messungen während des Betriebs erst bestätigt werden müsste.