Die Finanzierung einer Bestattung ist zum Thema geworden. In Bischofszell übernimmt die Gemeinde alle Kosten. In Kradolf-Schönenberg auch, doch nur bis zu einer Obergrenze. Geld für Sonderwünsche gibt es weder hier noch dort.
Den Stein ins Rollen gebracht hat die ursprüngliche Absicht des Gemeinderates Hauptwil-Gottshaus. Die dortige Behörde wollte das kommunale Friedhofreglement revidieren und Hinterbliebene mit einem Pauschalbetrag von 500 Franken an den Bestattungskosten beteiligen. Der entsprechende Antrag kam nicht zur Abstimmung, weil die Thurgauer Gemeinden von Gesetzes wegen zur Finanzierung von Bestattungen verpflichtet sind.
An der Gemeindeversammlung von Hauptwil-Gottshaus wurden am 18. Februar Bischofszell und Kradolf-Schönenberg als Gemeinden genannt, die Angehörige dennoch zur Kasse bitten würden. «Diese Aussage ist so nicht korrekt», sagt Walter Schönholzer. Der Gemeindeammann von Kradolf-Schönenberg legt Wert auf die Feststellung, dass sich seine Gemeinde sehr wohl an das Gesetz halte.
In der Gebührenordnung werde alles aufgezählt, was von der Politischen Gemeinde bis zu einem Maximalbetrag von 1400 Franken übernommen wird. Für weitere Dienstleistungen oder spezielle Wünsche müssten die Hinterbliebenen alleine aufkommen. «Eine <normale> Beerdigung trägt die Gemeinde aber zu 100 Prozent», sagt Schönholzer.
Eine Kostenobergrenze von 1400 Franken kannte bis vor kurzem auch Bischofszell, eine fixe Pauschale gab es dort jedoch nie. «Allfällige weitere Kosten wurden als <nicht ortsübliche Bestattungskosten> an die Angehörigen weiterverrechnet», erklärt Stadtschreiber Michael Christen.
Inzwischen gelte diese Regelung nicht mehr. «Seit 1. Januar 2014 werden alle Kosten für eine Bestattung im ortsüblichen Rahmen ohne Obergrenze durch die Gemeinde übernommen», sagt Christen. Eine Alternative wäre gewesen, die bisherige Obergrenze zu erhöhen. «Mit der jetzigen Lösung muss die Gebührenordnung jedoch nicht in einigen Jahren schon wieder dem aktuellen Preisniveau angepasst werden», sagt Christen. Weiterhin gelte aber, dass die von der Gemeinde zu finanzierende Bestattung den ortsüblichen Rahmen nicht sprengen darf.
Die Abrechnungen im Bestattungswesen waren in Bischofszell laut Auskunft Christens zu keinem Zeitpunkt Anlass für irgendwelche Diskussionen oder gar Reklamationen. In den letzten zehn Jahren habe es einige wenige Fälle gegeben, in denen erwiesenermassen kein Vermögen vorhanden war und es auch keine Angehörigen mehr gab. «In diesen Fällen hat die Gemeinde eine schickliche und würdige Bestattung organisiert, die Kosten für die erforderlichen Leistungen jedoch im Rahmen gehalten, so dass die damalige Kostenlimite von 1400 Franken gar nicht überschritten wurde.»
Ähnlich sieht es in Kradolf-Schönenberg aus. «Wir haben in der Vergangenheit kaum je negative Reaktionen deswegen erhalten», betont der Gemeindeammann. Daran habe auch die jüngste Diskussion in der Gemeinde Hauptwil-Gottshaus nichts geändert. Auch Gesuche um Erlass einer Kostenbeteiligung habe es keine gegeben.
Schönholzer kann sich jedoch vorstellen, dass der Gemeinderat Kradolf-Schönenberg prüfen wird, ob die heutige Obergrenze von 1400 Franken allenfalls der Preisentwicklung angepasst werden muss. «Es ist wahrscheinlich, dass aufgrund des Falles in Hauptwil-Gottshaus nun ein entsprechender Entscheid gefällt wird.» Die geltende Gebührenordnung sei letztmals 2005 an die Teuerung angepasst worden.
Übereinstimmend erklären Christen und Schönholzer, dass kein Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Rückerstattung einer erbrachten Kostenbeteiligung bestehe.