Die FDP ersucht an der nächsten Parlamentssitzung um eine Volksabstimmung über das Hotel Metropol. Das Ziel ist, dem Stadtrat den Weg zu weisen. Dieser entscheidet über die Zukunft des Areals.
Tanja von Arx
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Die Schliessung des «Metropol» ist omnipräsent. Nicht nur verfassen die Medien Berichte darüber. Auch beim Vorbeigehen erinnert der gelbe Bretterverschlag beständig an das Aus des Hotels. Den Arbonern ist nicht klar, wie es weitergehen soll. Und eine gewisse Angst ist zu spüren. «Eine Ruine am See ist weder für die Bevölkerung noch für den Tourismus befriedigend», teilt etwa die FDP-Fraktion mit.
Die Partei reicht deshalb unter Federführung von Cyrill Stadler und Silke Sutter-Heer eine Motion ein. Das Parlament soll an der nächsten Sitzung über eine Volksabstimmung zu zwei Fragen befinden. Soll das «Metropol» abgebrochen werden? Und soll ein Gestaltungsplan über die Parzelle eine maximale Gebäudehöhe von bis zu 40 Metern zulassen, um das Projekt «Riva» zu ermöglichen, das die Bauherrin HRS Investment AG vorsieht?
Die Abstimmung habe zum Ziel, dem Stadtrat die Stimmung aufzuzeigen. Denn dieser müsse das allfällige Erteilen einer Abbruchbewilligung mit dem öffentlichen Interesse begründen. Bisweilen seien jedoch vor allem private Interessengemeinschaften die Meinungsbilder. Was die Mehrheit in Arbon denke, sei nicht bekannt.
Für den Entscheid über den Abbruch ist die Schutzwürdigkeit des Gebäudes massgebend. Diesbezüglich wurden Gutachten in Auftrag gegeben, die allerdings zu unterschiedlichen Resultaten gekommen sind. Sie reichen von «nicht schutzwürdig» über «im Kern schutzwürdig» bis hin zu «schutzwürdig». Auch aus dem Grund sei die öffentliche Meinung richtungsweisend.
Der FDP ist es ein Anliegen, die Frage um den Schutz nicht mit der Frage um eine Neugestaltung zu verknüpfen. Es dürfe nicht der falsche Eindruck entstehen, dass mit einer Ablehnung der Betrieb des «Metropol» sichergestellt werden könne. Eine Broschüre möge dem Stimmvolk die Entwicklungsmöglichkeiten des Geländes aufzeigen.
Die Abstimmung soll des Weiteren nicht in die Rechte des Grundeigentümers eingreifen. Alles in allem sei sie konsultativ zu verstehen. «Sie ist weder für den Stadtrat noch für den Grundeigentümer bindend.»