Im Februar 2014 ordnete die Schweizer Zollverwaltung an, Pizzalieferungen aus Deutschland in die Schweiz künftig zu verzollen. Der Schweizer Zoll drückte nämlich bislang bei den deutschen Kurieren immer beide Augen zu. Seit fast einem Jahr wird nun das Schweizer Zollrecht rigoros vollzogen.
Im Februar 2014 ordnete die Schweizer Zollverwaltung an, Pizzalieferungen aus Deutschland in die Schweiz künftig zu verzollen. Der Schweizer Zoll drückte nämlich bislang bei den deutschen Kurieren immer beide Augen zu. Seit fast einem Jahr wird nun das Schweizer Zollrecht rigoros vollzogen. Dennoch gibt es für das Importverbot ein Schlupfloch: Schweizer Kunden können ihre Pizza in Konstanz selbst abholen. Wer deutsche Pizze privat in die Schweiz mitnimmt, kommt mit Privatware über die Grenze und muss diese bis zu einer bestimmten Menge nicht anmelden. (woo)