RORSCHACH. «Wahr und klar» müssen Arbeitszeugnisse sein. Dies ist die Botschaft von Experten, die in Rorschach an einer Fachtagung des Kaufmännischen Verbands Ost (KV Ost) zum Thema «Das Arbeitszeugnis» referierten.
RORSCHACH. «Wahr und klar» müssen Arbeitszeugnisse sein. Dies ist die Botschaft von Experten, die in Rorschach an einer Fachtagung des Kaufmännischen Verbands Ost (KV Ost) zum Thema «Das Arbeitszeugnis» referierten. Viele Personalverantwortliche seien im Umgang mit dem Arbeitszeugnis unsicher, «vor allem dann, wenn die Leistungen des Mitarbeitenden ungenügend waren». Was darf und muss im Arbeitszeugnis stehen? Diese Frage sei schwierig zu beantworten, da auch das Gesetz vieles offenlasse, heisst es in der Medienmitteilung.
Laut Gesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, «ein wahres und klares Arbeitszeugnis» zu verfassen. Codes seien unklare Definitionen und verstiessen gegen das Klarheitsgebot, hiess es an der Tagung. Ernst Wälter, Personalleiter bei Arbonia-Forster-Holding AG in Arbon, brachte sein Praxiswissen ein. Er wies darauf hin, wie wichtig es sei, die Leistungen der Mitarbeitenden regelmässig schriftlich festzuhalten. Der Kaufmännische Verband Ost wiederholt die Fachtagung am 11. Juni. (red.)