Der Kanton St.Gallen macht mit der Arbeitslosenkasse Millionengewinne – risikolos

Der Kanton St. Gallen profitiert von einer Leistungsvereinbarung mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft. Die Verwaltung der Arbeitslosenkasse rentiert.

Christoph Zweili
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Die Verwaltungskosten für die Arbeitslosenkasse lässt sich der Kanton St. Gallen vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) seit 2009 pauschal vergüten. Das lohnt sich: Die Überschüsse aus der Leistungsvereinbarung fliessen in die Staatskasse – sie werden jedes Jahr in der Rechnung ausgewiesen und sind damit öffentlich. Aufgrund des guten wirtschaftlichen Umfelds und der tiefen Arbeitslosigkeit erwirtschaftet die Arbeitslosenversicherung (ALV) seit längerem Überschüsse. Diese Millionengewinne versickern, wie es im TV-Beitrag «ECO» vom Montagabend hiess. Der Vorwurf: Die Kantone machten bei diesem System mit. 2017 flossen laut SRF insgesamt knapp 730 Millionen Franken, beziehungsweise 9,5 Prozent aller Einnahmen in die Administration der Arbeitslosenversicherung.

Einzelne Kantone machen mit den Arbeitslosenkasse Gewinne, die Bezüger sind dringend auf die Beiträge angewiesen. (Bild: Peter Klaunzer/KEY)

Einzelne Kantone machen mit den Arbeitslosenkasse Gewinne, die Bezüger sind dringend auf die Beiträge angewiesen. (Bild: Peter Klaunzer/KEY)

Zwei Drittel gingen an die regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV. Ein Viertel oder rund 190 Millionen Franken waren Kosten für 34 kantonale und private Arbeitslosenkassen mit schweizweit 155 Zahlstellen. Stein des Anstosses ist das Entschädigungssystem. 8 von 34 Kassen – darunter die Kantone Aargau, St. Gallen und Waadt – sowie die Gewerkschaften Unia und Syna, verrechnen ihre Verwaltungskosten nicht nach tatsächlichem Aufwand, sondern erhalten vom Seco pauschale Entschädigungen, statt dass der effektive Aufwand abgegolten wird. Der St. Galler Volkswirtschaftschef Bruno Damann bestätigt die Aussagen im TV-Bericht: «Seit 2009 verzeichnete der Kanton laufend Überschüsse aus der Leistungsvereinbarung mit Pauschalabrechnung.» Diese schwankten zwischen 2,18 Millionen Franken (2012) und 0,45 Millionen Franken (2016). «Im Schnitt waren es 1,45 Millionen Franken pro Jahr», sagt Damann. Die Verwaltungskosten der kantonalen Arbeitslosenkasse lagen im Jahr 2017 bei 7,9 Millionen Franken.

Seco verhandelt aktuell mit den Kassenträgern

Zu diesen Beträgen kommen die Zahlen der privaten Kassen im Kanton St. Gallen dazu, zum Beispiel die Gewerkschaften Unia und Syna. Die Unia reagierte nicht auf die gestrige Bitte um Offenlegung der Ergebnisse der letzten Jahre. Bei der Syna-Zahlstelle Deutschschweiz in Olten gibt es zwar auch keine Zahlen zu den Überschüssen in den Ostschweizer Kantonen. Immerhin wird aber bestätigt, dass Gespräche zwischen dem Seco und den Kassenträgern zu den Leistungsvereinbarungen und den gerügten Pauschalen laufen. Das duale System von Effektiv- und Pauschalkassen habe sich bisher bewährt: «Mit einer Pauschalentschädigung kann es bei der Kasse unter Umständen zu einem Überschuss kommen. Sie trägt aber auch das Risiko, wenn die Entschädigung die Leistungskosten nicht deckt.»

«Die Leistungsvereinbarung muss neu ausgehandelt werden.»
Regierungsrat Bruno Damann. (Bild: Urs Bucher)

Regierungsrat Bruno Damann. (Bild: Urs Bucher)

Für Regierungsrat Bruno Damann ist klar, dass die Leistungsvereinbarung neu ausgehandelt werden muss. Die ALV-Gelder seien für die Versicherten einzusetzen und die Verwaltungskosten müssten optimiert werden. «Mit den aktuellen Parametern ist der Druck, die Kosten zu senken, für die Arbeitslosenkassen zu gering.» Finanzielle Anreize zu Gunsten der Kantone, die effizient arbeiten, trügen dazu bei, die Defizite bei der ALV einzugrenzen, sagt Damann. Dass das jetzige Modell zu Lasten der Beitragszahler gehe, verneint der Volkswirtschaftschef.