ARBEITSINTEGRATION: Asyl heisst noch lange nicht Arbeit

Der Kanton St. Gallen tut sich schwer, Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt zu integrieren, wie das Solidaritätsnetz Ostschweiz feststellt. Jedoch verheissen neue Bewilligungsverfahren seit Juni und ein Teillohnmodell ab 2018 Verbesserungen.

Marcel Elsener
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Flüchtling wird diplomierter Logistiker: Tenzin Takchetsang an seinem Arbeitsplatz bei Stadler Rail. (Bild: Ursula Häne)

Flüchtling wird diplomierter Logistiker: Tenzin Takchetsang an seinem Arbeitsplatz bei Stadler Rail. (Bild: Ursula Häne)

Marcel Elsener

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@tagblatt..ch

Seit Jahren ist er auf der Suche, Mekonnen Weldetsion aus Eritrea, anerkannter Flüchtling (Ausweis B) und seit 2011 in der Schweiz. «Ich habe eine grosse Anzahl von Bewerbungen geschrieben, aber bis jetzt keine Arbeit gefunden», sagt er. «Es ist sehr schwierig. Die Regeln und Abläufe in der Schweiz sind sehr kompliziert und deshalb schwer zu verstehen.» Der 37-Jährige, der in seinem Herkunftsland als Pfleger in einem Militärspital arbeitete, ist einer von neun Asylsuchenden, die in der Ausstellung «Auf der Suche nach Arbeit» im Solidaritätshaus St. Gallen porträtiert werden. Immerhin konnte der Mann Praktika im Bürgerspital und in einer Bäckerei absolvieren sowie einen Hauswirtschaftskurs in der Pfarrei St. Fiden.

Die Bilder der früheren «Tagblatt»- und heutigen WOZ-Fotografin Ursula Häne und die Begleittexte handeln v.a. von der sprachlichen und beruflichen Integration. Es sind Beispiele geglückter Arbeitseinstiege, die bestenfalls zu einer festen Anstellung führten: Der Tibeter Tenzin Takchetsang, seit 2011 vorläufig aufgenommen (Ausweis F), arbeitet nach einer Lehre bei Stadler Rail und der Berufsschule in Rorschach seit einem Jahr in seiner vormaligen Lehrfirma als Logistiker. Typisch sind die neun Por­träts für die Situation der Flüchtlinge nur bedingt: «Die Ausstellung soll zeigen, wie viel Geduld und Mut, Energie und Einsatz nötig sind, um diesen Weg zu gehen und – vielleicht – Erfolg zu haben.»

Personen «beschäftigen» bietet keine Perspektive

Erfolg, mit Betonung auf vielleicht: Denn über zwei Drittel der Flüchtlinge, egal mit welchem Status, finden hierzulande keine Arbeit, meist jahrelang. In der Ostschweiz tut sich der Kanton St. Gallen besonders schwer mit der Arbeitsintegration, wie Heinz Surber, interimistischer Solihaus-Leiter, im jüngsten Informationsblatt des Solidaritätsnetzes darlegt. Er begleitet seit Jahren Flüchtlinge, speziell im Matheunterricht, und weiss, wie intensiv die Arbeitsfrage die Betroffenen beschäftigt. «Ich gehe nach den Erfahrungen im Solihaus davon aus, dass alle, ob Asylsuchende, die auf ihren Entscheid warten (Ausweis N), vorläufig Aufgenommene (F) oder anerkannte Flüchtlinge (B), arbeiten oder eine Ausbildung absolvieren wollen», schreibt Surber. Und er stellt gleich klar, dass Programme, in denen bezeichnenderweise «Personen beschäftigt werden», wenig Perspektive bieten. Selbstredendes Beispiel: «Sicher hat ein dreimonatiger Einsatz in einem Kühlraum, bei dem über Kopfhörer Lieferungen mit nummerierten Produkten zusammengestellt werden, für die Firma einen erheblichen Nutzen, nicht aber für den in eine dicke Winterjacke gehüllten Flüchtling aus Tibet, der diese Arbeit während acht Stunden am Tag leistet – ohne Lohn.»

Die ungenügende Arbeitsintegration belegen Zahlen: Gemäss Statistik per Ende Juni 2017 liegt die Erwerbsquote – der Anteil der Erwerbstätigen an der Zahl der erwerbsfähigen Personen im Alter von 18 bis 65 Jahren – von 29 Prozent bei vorläufig Aufgenommenen und 25 Prozent bei anerkannten Flüchtlingen sehr tief. Zum Vergleich: Die Erwerbsquote der Gesamtbevölkerung beträgt 84 Prozent. Von den Ostschweizer Kantonen (AR, AI, GR, SG, TG) hat St. Gallen bei den vorläufig Aufgenommenen den tiefsten Wert – wenigstens hauchdünn über dem Schweizer Durchschnitt – und bei den anerkannten Flüchtlingen den zweittiefsten (vor Ausserrhoden). Per Gesetz «unerwünscht» ist die Arbeitsintegration von Personen, die auf den Asylentscheid warten: In St. Gallen tendiert deren Erwerbsquote gegen null, doch bezeugen die Zahlen anderer Kantone, wo sie bis zu 12 Prozent beträgt, dass andere Sichtweisen möglich sind.

Immerhin näherten sich die Verhältnisse bei den vorläufig Aufgenommenen langjährig der Normalität, stellt Surber fest: In Graubünden fanden im siebten Jahr des Aufenthalts 24 von 36 Personen mit Status F eine Arbeit, im Thurgau 20 von 27 und in St. Gallen, auch dies eine deutlich tiefere Quote, 24 von 57. Über die Gründe kann Surber nur spekulieren: «Vermutlich sind Graubünden und Thurgau in der direkten Begleitung (Coaching) stärker engagiert.» Er hofft, dass sich dies dank neuen Massnahmen künftig auch in St. Gallen ändern werde. Gemeint sind die seit 1. Juni 2017 gültigen Richtlinien des Migrationsamts und des Amts für Wirtschaft und Arbeit, die den administrativen Aufwand senken. Vereinfacht wurden etwa das Verfahren für Lehrverträge sowie für Berufsintegrationseinsätze. Letztere dauern sechs Monate (unbezahlt) und können neu auf zwölf Monate mit Lohn verlängert werden. Interessierte Betriebe gelangen dazu nicht mehr wie bisher über die Repas-Stellen (regionale Potenzialabklärung), sondern reichen den Rahmenvertrag direkt beim Amt für Wirtschaft ein.

Laut Auskunft des Amts beteiligten sich derzeit 62 Betriebe am Projekt, wovon 9 auf der öffentlich einsehbaren Lis­te stehen (darunter Bäckereien und Pflegeheime). «Erfreulich», meint Surber, doch vermisst er die Namen der nicht publizierten Betriebe. Dies entspräche der Richtlinie, doch bevorzugen die meisten Betriebe – wahlweise per Kreuzchen – die Anonymität. Die neu vom TISG zentral geführten Repas-Stellen bleiben gefordert: Sie müssten die Firmen aktiv auf die neuen Möglichkeiten hinweisen. Schliesslich sollen sie wie bisher die Integration von Flüchtlingen (F, B) in den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen, wofür ihnen jährlich 1,3 Millionen Franken zur Verfügung stehen.

Verbessertes Flüchtlingskonzept und Aussicht auf Teillohnmodell

Die Behörden haben das Problem erkannt und verweisen auf die eingeleiteten Massnahmen. Drei Monate nach Einführung der vereinfachten und transparenteren Richtlinien sehe man positive Entwicklungen, sagt Claudia Nef, Leiterin des Kompetenzzentrums Integration und Gleichstellung; dies habe auch das Interesse von über hundert Personen an einer Schulung gezeigt. Offene Fragen bestehen vor allem bei der Freiwilligenarbeit, etwa was die Meldepflicht und die Abgrenzung zur Erwerbsarbeit anbelangt. Verbesserungen verspricht sich die Integrationschefin überdies vom überarbeiteten Flüchtlingskonzept, das die Integrationspauschale des Bundes (6000 Franken) effizienter einsetzen und den Spielraum bei Deutschlektionen sowie die Erwerbsquote «nachhaltig erhöhen» will. Der entscheidende Schub für die Arbeitsintegration steht per 1. Januar 2018 an: Das 2016 vorgestellte und von allen Beteiligten begrüsste St. Galler Teillohnmodell nach Bündner Vorbild ist laut Nef «auf Kurs»: «Der Ball liegt bei der Tripartiten Kommission, auf deren Zustimmung wir noch warten.» Die entsprechende Arbeitsgruppe bespricht im Oktober das weitere Vorgehen.

Die behördlichen Massnahmen und die Mitwirkung der Wirtschaft ist das eine, die Arbeit von Solinetz-Engagierten das andere. Bei den geglückten Beispielen von Flüchtlingen mit Arbeits- oder Lehrstellen habe der direkte Kontakt mit den Arbeitgebern geholfen, so Heinz Surbers Fazit: «Eine der wichtigsten Erfahrungen ist das direkte Gespräch.» Der ergänzende Bericht einer Solinetz-Vertreterin aus dem Thurgau belegt, dass die dortigen Fortschritte nicht zuletzt auf vermehrter Freiwilligenarbeit basieren, auch im Rahmen neuer Projekte wie «Integration durch Arbeit» des Asylkaffeetreffs «Agathu» und der Peregrina-Stiftung – Thurgauer Spezialitäten, die sich bewährt haben.

Fotoausstellung «Auf der Suche nach Arbeit» bis auf weiteres; morgen Sa, 11–17 Uhr Solihausfest; Berichte auf www.solidaritaetsnetz.ch/newsletter