Teufen Der Gemeinderat hat sich zur Teilrevision des kantonalen Baugesetzes vernehmen lassen und sich dabei unter anderem zu Themen wie der Mehrwertabgabe geäussert. In der zur Diskussion stehenden ersten Etappe werden nur diejenigen Teile bearbeitet, welche durch übergeordnetes Recht zwingend bis 1. Mai 2019 umgesetzt sein müssen. Dieses schrittweise Vorgehen wird unterstützt, heisst es in einer Medienmitteilung. Der Gemeinderat bedauert jedoch, dass zum Zeitpunkt der Vernehmlassung noch kein Entwurf zur Verordnung vorliegt. (gk)