Das Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Appenzell Innerrhoden hat am Samstag ein Besuchsverbot für alle Institutionen mit besonders gefährdeten Personen erlassen.
(red/nat) Um besonders krankheitsgefährdete Personen wirksam vor dem Corona-Virus zu schützen, gilt im Kanton Appenzell Innerrhoden ab sofort ein Besuchsverbot für Spital und Klinik, Alters- und Pflegeheime sowie die Einrichtung für Menschen mit Behinderung. Das Verbot gilt vorläufig bis zum 30. April, teilt der Kanton in einem Communiqué mit.
Der Besuch von Patienten sowie Bewohnern dieser Institutionen ist untersagt. In sachlich begründeten Fällen (z.B. Eltern von Kindern, Verwandte von palliativen Patienten) können Ausnahmen vom Besuchsverbot bewilligt werden, heisst es weiter. Wenn Patienten und Bewohner dieser Institutionen Krankheitssymptome aufweisen, seien sie zu isolieren.