Urnäsch budgetiert Defizit

Für 2016 rechnet Urnäsch mit einem Ausgabenüberschuss von rund 473 000 Franken vor. Dennoch soll der Steuerfuss gleich bleiben. Zu schaffen machen der Gemeinde vor allem zwei Entwicklungen.

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URNÄSCH. Der vom Gemeinderat Urnäsch an die Stimmberechtigten verabschiedete Voranschlag 2016 der Erfolgsrechnung basiert gemäss einer Medienmitteilung der Gemeindekanzlei auf einem unveränderten Steuerfuss von 4,3 Einheiten und weist einen Gesamtaufwand von etwas mehr als 16,9 Millionen Franken und einen Gesamtertrag von rund 16,4 Millionen Franken aus. Der Aufwandüberschuss von knapp 473 500 Franken kann über das Eigenkapital gedeckt werden. Aufwand und Ertrag liegen rund 6,4 Prozent über dem Voranschlag 2015.

Gleicher Steuerfuss

Im 2009 wurde der Steuerfuss um 0,3 Einheiten auf 4,3 Einheiten reduziert. Trotz des schwierigen finanzpolitischen Umfelds kann er dank des vorhandenen Eigenkapitalpolsters im 2016 beibehalten werden. Die Steuererträge 2016 sind mit 4,8 Millionen Franken bei den natürlichen Personen wie in den Vorjahren, vorsichtig-sportlich budgetiert. Der für 2016 in Aussicht gestellte Finanzausgleich liegt mit 1,61 Millionen Franken rund 40 000 Franken über dem Betrag von 2015. Dies bedeutet, dass die im kantonalen Vergleich unterdurchschnittliche Steuerkraft in Urnäsch weiterhin nicht besser ist. Mit einem voraussichtlichen Bestand des Eigenkapitals im engeren Sinn (Bilanzüberschüsse) per Ende 2015 von knapp drei Millionen Franken ist die Beibehaltung des Steuerfusses vertretbar. Der Finanzplan zeigt, dass in den kommenden Jahren ohne Steuererhöhung das Eigenkapital jährlich weiter schrumpfen wird.

Steigende Verpflichtungen

Folgende Gemeindeanteile sind budgetiert: Für die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV 400 000 Franken; für den öffentlichen Verkehr 220 000 Franken plus Anteil DML 64 300 Franken; für die Pflegefinanzierung 262 000 Franken; für die kantonale Spitex 136 600 Franken; für die Beratungsstelle für Flüchtlinge 80 000 Franken; für die Führung der gemeinsamen regionalen Berufsbeistandschaft Hinterland 130 000 Franken. Bei diesen Gemeindeanteilen handelt es sich um exogene Kosten, welche die Gemeinde nicht beeinflussen kann und die sich auf eine übergeordnete Gesetzesgrundlage stützen. Eine Erhebung von 2010 bis 2016 zeigt, dass der Gemeindefinanzhaushalt innert sechs Jahren mit über einer halben Million Franken exogener Mehrkosten belastet wird. Nach Vorgabe des neuen Finanzhaushaltgesetzes sind alle Gemeindeliegenschaften nach Nutzungszweck in Verwaltungsliegenschaften und Liegenschaften des Finanzvermögens aufgeteilt worden. Sämtliche Liegenschaftskosten (Abschreibungen, Unterhalt und Nebenkosten) werden neu objektbezogen über die beiden Liegenschaftskontogruppen gebucht. Im Sinne der Kostenwahrheit und Kostentransparenz werden den entsprechenden Nutzern von Verwaltungsliegenschaften neu entsprechende Mietzinsen verrechnet. Die Abschreibungen erfolgen linear ab Nutzungsbeginn über die festgelegte Nutzungsdauer des nach den neuen Kriterien bewerteten Verwaltungsvermögens und sind veranschlagt mit rund 680 000 Franken.

Investitionen von 1,434 Mio. Fr.

2016 sind notwendige Investitionen von 1,434 Millionen Franken geplant. Die wesentlichen Investitionsausgaben betreffen: Eine Analyse über den Zustand und die Sanierung des Gemeindehauses mit 100 000 Franken; der Bau einer Urnenwand im Friedhof mit 100 000 Franken; die Sanierung der Dürrenstrasse mit 500 000 Franken; der Investitionsbeitrag an die Durchmesserlinie von 64 274 Franken; der Gemeindebeitrag an die Erschliessung oberes Moos mit 70 000 Franken sowie die Erhöhung der Reinigungsleistung der Abwasserreinigungsanlage und der Einbau eines Rechens im Pumpwerk Neuhaus mit 550 000 Franken. (gk)

Gemeindeversammlung Dienstag, 8. Dezember 20 Uhr, Musikzimmer Au.