AUSSERRHODEN. Am 1. Februar 2010 trat das neue kantonale Strassengesetz (StrG) in Kraft. Als eines der grundlegenden Elemente davon kann die Frage, welche Strassen öffentlich und welche privat sind, bezeichnet werden.
AUSSERRHODEN. Am 1. Februar 2010 trat das neue kantonale Strassengesetz (StrG) in Kraft. Als eines der grundlegenden Elemente davon kann die Frage, welche Strassen öffentlich und welche privat sind, bezeichnet werden. Die Definition entscheidet darüber, ob die Gemeinden vom Kanton weiterhin Beiträge für den Strassenunterhalt erhalten. Als «privat» definierte Strassen sind künftig nicht mehr beitragsberechtigt. Stark betroffen von dieser Anpassung sind die im Appenzellerland stark verbreiteten Flurgenossenschaftsstrassen.
Bei Inkrafttreten des Gesetztes wurde eine Übergangsfrist von drei Jahren definiert. Während dieser Zeit hätten die Gemeinden ihr eigenes Strassenreglement erlassen oder, falls bereits vorhanden, anpassen müssen. Zudem müsste jede Gemeinde ein Strassen- und Wegverzeichnis erstellen. Rund ein Jahr nach Ablauf der Übergangsfrist verfügen nur wenige Gemeinden über ein vom Regierungsrat genehmigtes Reglement.
Ein Beispiel: Die Gemeinde Schwellbrunn erhielt bisher vom Kanton für knapp 19 Kilometer Strassen jährlich rund 223 000 Franken. Davon wurden gut 87 000 Franken für übrige Strassen (bsp. Flurgenossenschaftsstrassen) eingesetzt.
Eine vom Gemeinderat eingesetzte Arbeitsgruppe hat in Zusammenhang mit dem neuen Strassengesetz die Strassen und Wege von Schwellbrunn klassiert und eingeteilt. Für jede Strasse auf dem Gemeindegebiet und zusätzlich für alle Wege in der Bauzone wurde abgeklärt, ob eine Widmung vorhanden ist oder nicht. Die Widmung als öffentliche Strasse – erfolge dies durch Besitztum der Gemeinde oder durch Einräumung eines öffentlichen Fahrwegrechtes – ist Grundvoraussetzung für die Einteilung einer Strasse. Nicht gewidmete Strassen und Wege werden nicht ins Strassenverzeichnis aufgenommen. In Schwellbrunn existiert nur bei wenigen Flurgenossenschaftsstrassen eine öffentliche Widmung.
Die Arbeitsgruppe ist davon überzeugt, dass jedoch für einen grossen Teil der Flurgenossenschaften eine Widmung zugunsten der Öffentlichkeit anzustreben sei. Nur so können für diese Strassenabschnitte weiterhin kantonale Beiträge beantragt werden.
Der zuständige Schwellbrunner Gemeinderat Walter Raschle erklärt die Schwierigkeit der Umsetzung: «Die Klassifizierung der Strassen und Wege führt dazu, dass für einige Strassenabschnitte künftig keine Beiträge mehr ausbezahlt werden.» Dies werde von den Anstössern nicht goutiert, so Raschle. Das Argument der Betroffenen könne er gut nachvollziehen. Diese betonen, dass sie zwar Steuern bezahlen müssen, beim Verteilen der Beiträge aber nicht beachtet werden. Während des gesamten Prozesses seien viele offene Fragen zu klären gewesen, so Raschle. Seitens der Gemeinde Schwellbrunn wurde deshalb zweimal Fristverlängerung beantragt. Verläuft alles nach Plan, stimmt die Schwellbrunner Bevölkerung am 18. Mai über das Reglement ab.