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Das Ausserrhoder Kantonsgericht hat am Montag einen Mann zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, weil er unter anderem ein Kleinkind schwer misshandelt hat. Die Anklage, die zusätzlich eine stationäre Therapie verlangt hatte, wird das Urteil voraussichtlich weiterziehen.
Das Urteil werde «tendenziell weitergezogen», hiess es auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda bei der Ausserrhoder Staatsanwaltschaft. Den definitiven Entscheid werde man fällen, sobald das schriftliche Urteil vorliege.
In der Verhandlung am Montag ging es um einen 31-jährigen Mann, dem unter anderem vorgeworfen wurde, ein zwischen 12 und 14 Monate altes Kleinkind mehrmals am Tag geohrfeigt zu haben, bis es blutete. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren.
In der Verhandlung hatte Staatsanwältin Linda Sutter betont, wie wichtig es sei, dass das Gericht neben einer Freiheitsstrafe auch noch eine stationäre Massnahme verfüge. In Gutachten würden weitere solcher Taten als wahrscheinlich prophezeit.
Dissoziale Sadisten sein die gefährlichsten Täter, erklärte sie vor Gericht. Wenn nur eine Freiheitsstrafe verhängt werde, verlasse der Mann das Gefängnis so gefährlich, wie er heute sei. Sie verlangte «mindestens eine stationäre Massnahme». Sollte sich der Angeklagte als nicht therapierbar herausstellen, sollte er verwahrt werden.
Der Verteidiger des Beschuldigten argumentierte hingegen, eine stationäre Behandlung sei nicht angezeigt − und berief sich dabei ebenfalls auf Gutachten. Angemessen wäre höchstens eine ambulante Therapie. Eine Verwahrung sei mit den vorliegenden Gutachten ausgeschlossen.
Der vorsitzende Richter hatte in seiner mündlichen Urteilsbegründung zur Frage einer stationäre Massnahme erklärt, es bestehe beim Angeklagten wenig Aussicht auf Therapieerfolg. Dies zeigten die bisherigen Erfahrungen mit ihm im vorgezogenen Strafvollzug. Gegen eine Verwahrung spreche unter anderem, dass die Rückfallgefahr nicht allgemein, sondern nur in bestimmten Konstellationen gegeben sei. (sda)