Soziale Dienste Herisau integrieren Beistandschaft

Die neue Berufsbeistandschaft für das Hinterland wird in die Sozialen Dienste Herisau eingegliedert. Die Leitung übernimmt Daniel Pfister, der bisherige Vorsteher der Amtsvormundschaft Herisau.

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HINTERLAND. Auch im Hinterland führen die am 1. Januar 2013 in Kraft tretenden Änderungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht zu Umwälzungen.

Vormundschaftsamt auflösen

Die regionale Berufsbeistandschaft für das Hinterland wird in Herisau angesiedelt. Deshalb werden das Vormundschaftsamt und die Vormundschaftskommission aufgelöst, die Amtsvormundschaft wird in die neue Regionale Berufsbeistandschaft Hinterland überführt. Diese wiederum wird Teil der Sozialen Dienste der Gemeinde Herisau und wird auch für die übrigen Hinterländer Gemeinden zuständig sein.

630 Stellenprozent

Die Regionale Berufsbeistandschaft Hinterland ist für den Vollzug der Massnahmen zuständig, welche die neue Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde AR (Kesb) beschliesst. Die Kosten für die Beistandschaft werden nach Einwohnerzahl auf die Hinterländer Gemeinden verteilt. In der Berufsbeistandschaft Hinterland sind ab Neujahr 630 Stellenprozente vorgesehen. Zu den vier bisherigen Amtsvormunden kommt eine weitere Beiständin hinzu, wie der Herisauer Gemeinderat und Vorsteher des Ressorts Soziales, Thomas Bruppacher, auf Anfrage erklärt. Die Leitung der Berufsbeistandschaft übernimmt der jetzige Leiter der Herisauer Amtsvormundschaft, Daniel Pfister. Die Aufgaben der bisherigen Herisauer Sozialkommission, die in Personalunion mit der Vormundschaftskommission wahrgenommen wurden, werden dem Gemeinderat übertragen. (jw/gk)