URNÄSCH. Auf den Gemeinderatssitz verzichten, weil man nicht zum Präsidenten gewählt wurde: Was 2004 in Herisau geschah, wäre auch in Urnäsch denkbar. Inzwischen haben Parteien und Verbände ihre Wahlempfehlungen beschlossen.
Ob jemand in Urnäsch als Gemeindepräsident die Gesamt- oder als Gemeinderat einen Teil der Verantwortung übernimmt, macht für die betreffende Person nicht zuletzt einen finanziellen Unterschied. Gemäss Gemeindeschreiberin Erika Weiss kann ein Gemeinderat, eine Gemeinderätin eine Entschädigung im Bereich von 8000 Franken erwarten. Diese Entschädigung setzt sich aus einer Pauschale fürs Amt in der Höhe von 3600 Franken, einer Spesenpauschale von 1200 Franken sowie Sitzungsgeldern und weiteren Entschädigungen – je nach Aufwand – in variabler Höhe zusammen.
Deutlich mehr erhält der Gemeindepräsident: Sein Engagement gilt als 40-Prozent-Pensum. Dafür erhält er einen Grundlohn von 62 000 Franken, eine Spesenpauschale von 6000 Franken sowie Sitzungsgelder. Insgesamt kann er gemäss Gemeindeschreiberin Weiss von einem Total von mehr als 70 000 Franken ausgehen.
Im Zusammenhang mit ihrer Kandidatur hatten denn auch einzelne Kandidaten signalisiert, dass sie an einem Engagement im Gemeinderat nur in Verbindung mit dem Präsidentenamt interessiert sind.
«Gewählte können die Wahl ausschlagen, wenn sie die Kanzlei vor der Wahl darüber informiert haben, dass sie sich gegebenenfalls so entscheiden werden», sagt der derzeitige Gemeindepräsident Stefan Frischknecht. Er verweist auf ein Beispiel aus der Gemeinde Herisau: 2004 hatte der parteilose Heinz Jucker auf den Sitz im Gemeinderat verzichtet, nachdem Paul Signer als Präsident gewählt worden war.
Dass in den Gemeinden des Kantons der Präsident jeweils aus den Reihen der Gemeinderäte gewählt werde, bezeichnet Frischknecht als einen «Systemfehler». Besser wäre es aus seiner Sicht, wenn der Präsident ergänzend zu den übrigen Gemeinderäten gewählt würde. «Die Staatsleitungsreform wäre eine gute Gelegenheit, den Fehler zu beheben», so Frischknecht.
Ein solcher Vorbehalt eines Kandidaten ist indessen bis zur Wahl am 6. April nicht zu erwarten. Vielmehr hat Kandidat Franz Sandholzer inzwischen der Gemeindekanzlei schriftlich mitgeteilt, dass er die Wahl als Gemeinderat auch dann annehmen werde, wenn er nicht Präsident würde. Der selbständige Kaminfegermeister räumt allerdings auf Anfrage ein, dass es ihm nicht möglich sein werde, sein Geschäft entsprechend umzustrukturieren, falls es bloss zu einem Sitz im Gemeinderat reichen würde. Konkret würde er als Präsident in seinem Geschäft einen Mitarbeiter einstellen können. Als Gemeinderat ohne Präsidialfunktion sieht er hingegen ein «Zeitproblem». Seine Aufgabe im Gemeinderat käme dann zu seinem «135-Prozent-Job» hinzu, wie er sagt. Ob er sich dann bei den Gesamterneuerungswahlen in einem Jahr wieder zur Verfügung stellen würde, lässt er offen.
Dass Sandholzers Konkurrent Niklaus Hörler die Wahl in den Gemeinderat auch dann annähme, wenn ihn Urnäsch nicht als Präsidenten wählt, hatte die Öffentlichkeit bereits am Wahlpodium vom 18. Februar erfahren.
Eine grundsätzliche Entscheidung wird Jürg Tobler treffen müssen: ob er überhaupt zur Wahl antreten soll. Um einen offiziellen Wahlzettel zu erhalten, müsste er entweder von einer Partei portiert oder von zehn Gemeindemitgliedern unterstützt werden. Das eine wie das andere steht bislang aus.